Anlage 3 - Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

Anlage 3 (zu § 25 Abs. 1) Muster für Kontrollbücher


Anlage 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

A.
Viehhandelskontrollbuch

Abgabe IdentifizierungÜbernehmer
123456
Ort und Datum
der Übernahme
bisheriger Besitzer
a) Name und
Anschrift
b) Registriernummer
bei Transportunter-
nehmen
c) Kfz-Kennzeichen des
Transportfahrzeugs
bei Rindern Ohr-
markennummer;
bei Schweinen Stückzahl,
ungefähres Alter, Kenn-
zeichnung;
bei Schafen und
Ziegen Stückzahl, Kenn-
zeichnung;
bei Pferden Geschlecht,
Farbe, ungefähres
Alter, Abzeichen,
Markierungen;
bei Geflügel Stückzahl,
Rasse,
ungefähres Alter
Datum der
Abgabe
Name und
Anschrift
gegebenenfalls
Nummer der
Bescheinigung
      
      
      


B.
Transportkontrollbuch

123456
a) Ort und
Datum der
Übernahme
b) Uhrzeit des
Verlade-
beginns
c) Abfahrtszeit
d) voraussichtliche
Dauer der Beförderung
Name und Anschrift des
bisherigen Tierhalters
bei Rindern Ohr-
markennummer;
bei Schweinen Stückzahl,
ungefähres Alter, Kenn-
zeichnung;
bei Schafen und
Ziegen Stückzahl, Kenn-
zeichnung;
bei Pferden Geschlecht,
Farbe, ungefähres
Alter, Abzeichen,
Markierungen;
bei Geflügel Stück-
zahl, Rasse,
ungefähres Alter
Datum und Zeit-
punkt der Über-
gabe
Fahrtziel
Name und
Anschrift des
Übernehmers
gegebenenfalls
Nummer der
Bescheinigung
      
      
      


C.
Desinfektionskontrollbuch

12345
Datum des
Transports
Art der beförderten Tiere Datum der Reinigung
und Desinfektion
Ort der Reinigung und
Desinfektion
Desinfektionsmittel/
eingesetzte Konzen-
tration
     
     
     



Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen V. v. 17. Juni 2009 BGBl. I S. 1337 m.W.v. 23. Juni 2009

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Frühere Fassungen von Anlage 3 ViehVerkV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.06.2009Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
vom 17.06.2009 BGBl. I S. 1337

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 3 ViehVerkV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 ViehVerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ViehVerkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 ViehVerkV Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des Deckregisters (vom 01.05.2014)
... das Transportkontrollbuch und das Desinfektionskontrollbuch müssen dem Muster der Anlage 3 entsprechen. (2) Die Eintragungen sind unverzüglich nach Ausführung der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1337
Artikel 2 RindTbVuaÄndV Änderung der Viehverkehrsverordnung
... (BGBl. I S. 764) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Anlage 3 Abschnitt B wird in Spalte 1 folgender Buchstabe d angefügt: „d) ...


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