Abgabe | Identifizierung | Übernehmer | |||
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Ort und Datum der Übernahme | bisheriger Besitzer a) Name und Anschrift b) Registriernummer bei Transportunter- nehmen c) Kfz-Kennzeichen des Transportfahrzeugs | bei Rindern Ohr- markennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kenn- zeichnung; bei Schafen und Ziegen Stückzahl, Kenn- zeichnung; bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres Alter, Abzeichen, Markierungen; bei Geflügel Stückzahl, Rasse, ungefähres Alter | Datum der Abgabe | Name und Anschrift | gegebenenfalls Nummer der Bescheinigung |
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a) Ort und Datum der Übernahme b) Uhrzeit des Verlade- beginns c) Abfahrtszeit d) voraussichtliche Dauer der Beförderung | Name und Anschrift des bisherigen Tierhalters | bei Rindern Ohr- markennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kenn- zeichnung; bei Schafen und Ziegen Stückzahl, Kenn- zeichnung; bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres Alter, Abzeichen, Markierungen; bei Geflügel Stück- zahl, Rasse, ungefähres Alter | Datum und Zeit- punkt der Über- gabe | Fahrtziel Name und Anschrift des Übernehmers | gegebenenfalls Nummer der Bescheinigung |
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Datum des Transports | Art der beförderten Tiere | Datum der Reinigung und Desinfektion | Ort der Reinigung und Desinfektion | Desinfektionsmittel/ eingesetzte Konzen- tration |
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.06.2009 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen vom 17.06.2009 BGBl. I S. 1337 |