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Anlage 11 - Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

Anlage 11 (zu § 37 Abs. 1) Bestandsregister



Bestandsregister für Schafe und Ziegen, Seite 1 (BGBl. I 2010 S. 233)

Bestandsregister für Schafe und Ziegen, Seite 2 (BGBl. I 2010 S. 234)






 

Frühere Fassungen von Anlage 11 ViehVerkV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.03.2010Bekanntmachung der Neufassung der Viehverkehrsverordnung
vom 03.03.2010 BGBl. I S. 203
aktuell vorher 09.03.2010Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung
vom 03.03.2010 BGBl. I S. 198
aktuellvor 09.03.2010Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 11 ViehVerkV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 11 ViehVerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ViehVerkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 ViehVerkV Bestandsregister (vom 01.05.2008)
... der in seinem Bestand vorhandenen Schafe und Ziegen enthalten sowie dem Muster der Anlage 11 Teil A, B und D entsprechen. Vom 1. Januar 2010 an muss das Bestandsregister die Angaben nach ... B Nr. 2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 enthalten sowie dem Muster der Anlage 11 entsprechen. (2) § 25 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung
V. v. 03.03.2010 BGBl. I S. 198
Artikel 1 1. ViehVerkVÄndV
... 14 = Sachsen 15 = Sachsen-Anhalt 16 = Thüringen". 15. In Anlage 11 wird a) in Abschnitt C aa) an die Überschrift eine hochgestellte ...