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Zitierungen von § 44 BörsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44 BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BörsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 44 BörsG Begriffsbestimmungen, anwendbare Vorschriften (vom 15.12.2023)
... die Frist insgesamt 48 Monate nicht übersteigt. (4) Die besonderen Vorgaben der §§ 44 bis 47b gelten für Aktiengesellschaften, wenn 1. deren Satzung den in Absatz 1 ...
§ 46 BörsG Zuständigkeit der Hauptversammlung, Informationspflichten (vom 15.12.2023)
... Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Das Stimmrecht der Initiatoren im Sinne des § 44 Absatz 6 ist dabei ...
§ 47b BörsG Beendigung der Börsenmantelaktiengesellschaft; Auflösung; Abwicklung (vom 15.12.2023)
... Der Ablauf der nach § 44 Absatz 3 bestimmten Frist ist Auflösungsgrund im Sinne des § 262 Absatz 1 Nummer 1 des ... Aufgeld zurückbleibt. In diesem Fall finden mit Ablauf der Frist nach § 44 Absatz 3 die in diesem Abschnitt geregelten besonderen Vorgaben keine Anwendung mehr und die Gesellschaft ... Aktiengesetzes fortgeführt. Die Bezeichnung Börsenmantelaktiengesellschaft ( § 44 Absatz 5 Satz 2 ) darf nicht mehr geführt werden. (2) Vor Ablauf der Frist nach § 44 ... 5 Satz 2) darf nicht mehr geführt werden. (2) Vor Ablauf der Frist nach § 44 Absatz 3 kann die Hauptversammlung gemäß § 179 Absatz 1 des Aktiengesetzes ... § 179 Absatz 1 des Aktiengesetzes beschließen, dass die Bestimmungen der Satzung nach § 44 Absatz 4 aufgehoben werden und die Gesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft ...
§ 52 BörsG Übergangsregelungen (vom 21.07.2019)
... Unternehmensberichte, die vor dem 1. Juli 2005 veröffentlicht worden sind, finden die §§ 44 bis 47 und 55 des Börsengesetzes in der vor dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung weiterhin ... Börse sind und die vor dem 1. Juni 2012 im Inland veröffentlicht worden sind, sind die §§ 44 bis 47 in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. (9) Auf ...
 
Zitat in folgenden Normen

Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Artikel 1 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 32 VermAnlG Übergangsvorschriften (vom 01.08.2022)
... 1. Juni 2012 im Inland veröffentlicht worden sind, sind das Verkaufsprospektgesetz und die §§ 44 bis 47 des Börsengesetzes jeweils in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung weiterhin ...

Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
Artikel 1 G. v. 22.06.2005 BGBl. I S. 1698; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 27 WpPG Übergangsbestimmungen zur Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes (vom 21.07.2019)
... 1. Juni 2012 im Inland veröffentlicht worden sind, sind das Verkaufsprospektgesetz und die §§ 44 bis 47 des Börsengesetzes jeweils in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung weiterhin ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 6 VermAnlGEG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
... im Inland veröffentlicht worden sind, sind das Verkaufsprospektgesetz und die §§ 44 bis 47 des Börsengesetzes jeweils in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung weiterhin ...
Artikel 7 VermAnlGEG Änderung des Börsengesetzes
... geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu den §§ 44 bis 47 wie folgt gefasst: „§§ 44 bis 47 (weggefallen)".  ... wird die Angabe zu den §§ 44 bis 47 wie folgt gefasst: „§§ 44 bis 47 (weggefallen)". 2. § 1 wird wie folgt ... nichts anderes bestimmt ist." 3. Die §§ 44 bis 47 werden aufgehoben. 4. In § 48 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe ... sind und die vor dem 1. Juni 2012 im Inland veröffentlicht worden sind, sind die §§ 44 bis 47 in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung weiterhin ...
Artikel 13 VermAnlGEG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
... vom 5. April 2011 (BGBl. I S. 538) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 44 Absatz 1 des Börsengesetzes" durch die Wörter „§ 21 Absatz 1 des ...
Artikel 14 VermAnlGEG Änderung des Luftverkehrsnachweissicherungsgesetzes
... folgt geändert: 1. In Satz 1 werden die Wörter „gemäß § 44 Absatz 1 Nummer 3 des Börsengesetzes in Verbindung mit § 70 der ...

Restrukturierungsgesetz
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900
Artikel 5 RStruktG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
... Angeboten von Finanzinstrumenten erstellt. Der Fonds ist nicht Veranlasser im Sinne des § 44 Absatz 1 des Börsengesetzes. Wird der Fonds aufgrund einer Unrichtigkeit, ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 11 ZuFinG Änderung des Börsengesetzes
... 4a Börsenmantelaktiengesellschaft zum Zweck der Börsenzulassung § 44 Begriffsbestimmungen, anwendbare Vorschriften § 45 Einlage; Verwendungsabrede ... 4a Börsenmantelaktiengesellschaft zum Zweck der Börsenzulassung § 44 Begriffsbestimmungen, anwendbare Vorschriften (1) Die ... die Frist insgesamt 48 Monate nicht übersteigt. (4) Die besonderen Vorgaben der §§ 44 bis 47b gelten für Aktiengesellschaften, wenn 1. deren Satzung den in Absatz 1 ... bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Das Stimmrecht der Initiatoren im Sinne des § 44 Absatz 6 ist dabei ausgeschlossen. § 47 Andienungsrecht der Aktionäre; ... Auflösung; Abwicklung (1) Der Ablauf der nach § 44 Absatz 3 bestimmten Frist ist Auflösungsgrund im Sinne des § 262 Absatz 1 Nummer 1 des ... einschließlich Aufgeld zurückbleibt. In diesem Fall finden mit Ablauf der Frist nach § 44 Absatz 3 die in diesem Abschnitt geregelten besonderen Vorgaben keine Anwendung mehr und die Gesellschaft ... des Aktiengesetzes fortgeführt. Die Bezeichnung Börsenmantelaktiengesellschaft ( § 44 Absatz 5 Satz 2 ) darf nicht mehr geführt werden. (2) Vor Ablauf der Frist nach § 44 Absatz 3 ... 44 Absatz 5 Satz 2) darf nicht mehr geführt werden. (2) Vor Ablauf der Frist nach § 44 Absatz 3 kann die Hauptversammlung gemäß § 179 Absatz 1 des Aktiengesetzes ... § 179 Absatz 1 des Aktiengesetzes beschließen, dass die Bestimmungen der Satzung nach § 44 Absatz 4 aufgehoben werden und die Gesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft ...