Zitierungen von § 26a BörsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26a BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BörsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 BörsG Gebühren und Entgelte (vom 03.01.2018)
... die Offenlegung von Vorhandels- und Nachhandelsdaten. (4) Unbeschadet des § 26a hat die Börse für die übermäßige Nutzung der Börsensysteme, ...
§ 19 BörsG Zulassung zur Börse (vom 26.06.2021)
... Monaten anordnen, wenn ein Handelsteilnehmer das Order-Transaktions-Verhältnis im Sinne des § 26a nicht einhält; hält ein Handelsteilnehmer wiederholt das ... hält ein Handelsteilnehmer wiederholt das Order-Transaktions-Verhältnis im Sinne des § 26a nicht ein, kann die Geschäftsführung die Zulassung widerrufen. Das Recht einer ...
§ 26b BörsG Mindestpreisänderungsgröße (vom 03.01.2018)
... und das Ziel eines angemessenen Order-Transaktions-Verhältnisses im Sinne des § 26a nicht beeinträchtigt. Wegen der einzelnen Anforderungen an die Festlegung der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Hochfrequenzhandelsgesetz
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1162
Artikel 1 HFHandelG Änderung des Börsengesetzes
... nach der Angabe zu § 26 die folgenden Angaben eingefügt: „§ 26a Order-Transaktions-Verhältnis § 26b ... Dem § 17 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Unbeschadet des § 26a hat die Börse für die übermäßige Nutzung der Börsensysteme, ... anordnen, wenn ein Handelsteilnehmer das Order-Transaktions-Verhältnis im Sinne des § 26a nicht einhält; hält ein Handelsteilnehmer wiederholt das ... ein Handelsteilnehmer wiederholt das Order-Transaktions-Verhältnis im Sinne des § 26a nicht ein, kann die Geschäftsführung die Zulassung widerrufen." 8. In ... betrauten Handelsteilnehmer." 10. Nach § 26 werden die folgenden §§ 26a und 26b eingefügt: „§ 26a Order-Transaktions-Verhältnis  ... § 26 werden die folgenden §§ 26a und 26b eingefügt: „§ 26a Order-Transaktions-Verhältnis Die Handelsteilnehmer sind verpflichtet, ein ... und das Ziel eines angemessenen Order-Transaktions-Verhältnisses im Sinne des § 26a nicht beeinträchtigt. Nähere Bestimmungen kann die Börsenordnung ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 8 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Börsengesetzes
... des Handels nach Absatz 1 oder 1a unverzüglich in Kenntnis zu setzen." 23. In § 26a Satz 2 wird das Wort „Monats" durch das Wort „Tages" ersetzt. 24. Nach ...


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