Artikel 10 - Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG k.a.Abk.)

G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330 (Nr. 31); zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Geltung ab 01.11.2007, abweichend siehe Artikel 14
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Artikel 10 Änderung des Handelsgesetzbuchs


Artikel 10 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2007 HGB § 323, § 340, § 342b

Das Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), wird wie folgt geändert:

1.
In § 323 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort „amtlichen" durch das Wort „regulierten" ersetzt.

2.
In § 340 Abs. 4 Satz 2 wird die Angabe „§ 25 Satz 1 des Börsengesetzes" durch die Angabe „§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Börsengesetzes" ersetzt.

3.
In § 342b Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „amtlichen oder geregelten" durch das Wort „regulierten" ersetzt.


Text in der Fassung des Artikels 19a Investmentänderungsgesetz G. v. 21. Dezember 2007 BGBl. I S. 3089 m.W.v. 28. Dezember 2007

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Frühere Fassungen von Artikel 10 Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.12.2007Artikel 19a Investmentänderungsgesetz
vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3089

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 10 Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 FRUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FRUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 19a InvÄndG Änderungen in anderen Gesetzen
... 15 Anwendbarkeit von Vorschriften über das Kreditwesen". 4. Artikel 10 Nr. 2 des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330) wird wie ...

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346
Artikel 30 2. BMJBBG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330) geändert worden ist, werden nach dem Wort ...


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