Das
Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel
5 des Gesetzes vom
5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 323 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort amtlichen" durch das Wort regulierten" ersetzt.
- 2.
- In § 340 Abs. 4 Satz 2 wird die Angabe § 25 Satz 1 des Börsengesetzes" durch die Angabe § 27 Abs. 1 Satz 1 des Börsengesetzes" ersetzt.
- 3.
- In § 342b Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter amtlichen oder geregelten" durch das Wort regulierten" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346