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§ 9 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager - Mikrotechnologie und Geprüfte Prozessmanagerin - Mikrotechnologie (Certified Process Manager - Microtechnology) (CPMMPrüfV k.a.Abk.)

V. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1418 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 36 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
Geltung ab 01.08.2007; FNA: 806-22-6-11 Berufliche Bildung
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§ 9 Bewerten von Prüfungsleistungen



(1) Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten.

(2) Der Prüfungsteil „Betriebliche Mikrotechnologie-Prozesse", die drei Situationsaufgaben im Prüfungsteil „Mikrotechnologie-Fachaufgaben" sowie die zwei Situationsaufgaben und die praktische Demonstration im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement" sind einzeln zu bewerten.

(3) 1Im Prüfungsteil „Mikrotechnologie-Fachaufgaben" ist das arithmetische Mittel aus den Bewertungen der drei Situationsaufgaben zu bilden. 2Im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement" ist das arithmetische Mittel aus den Bewertungen der beiden Situationsaufgaben zu bilden.





 

Frühere Fassungen von § 9 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager - Mikrotechnologie und Geprüfte Prozessmanagerin - Mikrotechnologie (Certified Process Manager - Microtechnology)

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2019Artikel 36 Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2153

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager - Mikrotechnologie und Geprüfte Prozessmanagerin - Mikrotechnologie (Certified Process Manager - Microtechnology)

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 CPMMPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CPMMPrüfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 CPMMPrüfV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (vom 08.12.2017)
... Mikrotechnologie und zur Geprüften Prozessmanagerin - Mikrotechnologie nach den §§ 2 bis 10 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 7 CPMMPrüfV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen (vom 17.12.2019)
... befreit, bleiben diese Prüfungsbestandteile für die Anwendung der §§ 9 und 10 außer Betracht. Für die übrigen Prüfungsbestandteile ... Für die übrigen Prüfungsbestandteile erhöhen sich die Anteile nach § 9 Absatz 3 Satz 1 oder § 9 Absatz 3 Satz 2 oder § 10 Absatz 3 Satz 2 entsprechend ihrem Verhältnis ... Prüfungsbestandteile erhöhen sich die Anteile nach § 9 Absatz 3 Satz 1 oder § 9 Absatz 3 Satz 2 oder § 10 Absatz 3 Satz 2 entsprechend ihrem Verhältnis zueinander. Allein ...
§ 10 CPMMPrüfV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in allen Prüfungsleistungen nach § 9 Absatz 2 jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind. (2) Ist die Prüfung bestanden, ... des Prüfungsteils „Betriebliche Mikrotechnologie-Prozesse", 2. dem nach § 9 Absatz 3 Satz 1 errechneten arithmetischen Mittel im Prüfungsteil ... Mittel im Prüfungsteil „Mikrotechnologie-Fachaufgaben", 3. dem nach § 9 Absatz 3 Satz 2 errechneten arithmetischen Mittel im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und ...
Anlage 2 CPMMPrüfV (zu den §§ 9 und 10) Bewertungsmaßstab und -schlüssel (vom 17.12.2019)
Anlage 3 CPMMPrüfV (zu § 11) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... Prüfungsteil „Mikrotechnologie-Fachaufgaben" a) Benennung, das nach § 9 Absatz 3 Satz 1 errechnete arithmetische Mittel und die Note des Prüfungsteils ... „Mitarbeiterführung und Personalmanagement", b) Benennung, das nach § 9 Absatz 3 Satz 2 errechnete arithmetische Mittel und die Note der beiden Situationsaufgaben, c) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827, 2018 I 131
Artikel 8 5. FortbVÄnduAufhV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager-Mikrotechnologie/Geprüfte Prozessmanagerin-Mikrotechnologie (Certified Process Manager-Microtechnology)
... 4. die Gesamtnote nach Absatz 4 und 5. gegebenenfalls die Freistellungen nach § 9 . Jede Freistellung nach Satz 3 Nummer 5 ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des ...