(1) Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der
Anlage 1 mit Punkten zu bewerten.
(2) Der Prüfungsteil „Betriebliche Mikrotechnologie-Prozesse", die drei Situationsaufgaben im Prüfungsteil „Mikrotechnologie-Fachaufgaben" sowie die zwei Situationsaufgaben und die praktische Demonstration im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement" sind einzeln zu bewerten.
(3) 1Im Prüfungsteil „Mikrotechnologie-Fachaufgaben" ist das arithmetische Mittel aus den Bewertungen der drei Situationsaufgaben zu bilden. 2Im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement" ist das arithmetische Mittel aus den Bewertungen der beiden Situationsaufgaben zu bilden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 10 CPMMPrüfV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019) ... Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in allen Prüfungsleistungen nach § 9 Absatz 2 jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind. (2) Ist die Prüfung bestanden, ... des Prüfungsteils „Betriebliche Mikrotechnologie-Prozesse", 2. dem nach § 9 Absatz 3 Satz 1 errechneten arithmetischen Mittel im Prüfungsteil ... Mittel im Prüfungsteil „Mikrotechnologie-Fachaufgaben", 3. dem nach § 9 Absatz 3 Satz 2 errechneten arithmetischen Mittel im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und ...
Anlage 3 CPMMPrüfV (zu § 11) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019) ... Prüfungsteil „Mikrotechnologie-Fachaufgaben" a) Benennung, das nach § 9 Absatz 3 Satz 1 errechnete arithmetische Mittel und die Note des Prüfungsteils ... „Mitarbeiterführung und Personalmanagement", b) Benennung, das nach § 9 Absatz 3 Satz 2 errechnete arithmetische Mittel und die Note der beiden Situationsaufgaben, c) ...
Fünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827, 2018 I 131