Zitierungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 RheinbAusbGlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RheinbAusbGlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 20.06.2012 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 1. RheinbAusbGlVÄndV
... vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1485) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 1 wird die Angabe „2011" durch die Angabe „2016" ersetzt. 2. ...


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