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§ 10a - Energieeinsparverordnung (EnEV)

V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1519 (Nr. 34); aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
Geltung ab 01.10.2007 ; FNA: 754-4-10 Energieversorgung
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§ 10a (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 10a EnEV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.07.2013Artikel 1a Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
vom 04.07.2013 BGBl. I S. 2197
aktuell vorher 01.10.2009Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
vom 29.04.2009 BGBl. I S. 954
aktuellvor 01.10.2009Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10a EnEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a EnEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 954
Artikel 1 EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung *)
...  d) Nach § 10 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 10a Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen". e) Die Angabe zu ... Frist erwirtschaftet werden können." 11. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Außerbetriebnahme von elektrischen ... 11. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen (1) In Wohngebäuden ... Fällen der Pflicht zur Außerbetriebnahme elektrischer Speicherheizsysteme nach § 10a sind die Anforderungen nach Anlage 4a auch auf sonstige Wärmeerzeugersysteme anzuwenden, ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2197
Artikel 1a 4. EnEGÄndG Änderung der Energieeinsparverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10a wie folgt gefasst: „§ 10a (weggefallen)". 2. § 10a ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10a wie folgt gefasst: „§ 10a (weggefallen)". 2. § 10a wird aufgehoben. 3. § 13 wird wie ... 10a wie folgt gefasst: „§ 10a (weggefallen)". 2. § 10a wird aufgehoben. 3. § 13 wird wie folgt geändert: a) In der ...