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Stand: BGBl. I 2012, Nr. 21, S. 1069-1124, ausgegeben am 16.05.2012


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Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)

V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1519 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 954; Geltung ab 01.10.2007
FNA: 754-4-10; 7 Wirtschaftsrecht 75 Bergbau, Kernenergie, Elektrizität, Gas, Wasserwirtschaft; Energieversorgung 754 Energieversorgung
Änderungen / Synopse | Entwurf / Begründung | 9 Gesetze verweisen aus 11 Artikeln auf Energieeinsparverordnung

Eingangsformel

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude

§ 3 Anforderungen an Wohngebäude

§ 4 Anforderungen an Nichtwohngebäude

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel

§ 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken

§ 8 Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen

§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

§ 10a Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen

§ 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität

§ 12 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

§ 13 Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen

§ 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 15 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 17 Grundsätze des Energieausweises

§ 18 Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs

§ 19 Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude

Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten

§ 22 Gemischt genutzte Gebäude

§ 23 Regeln der Technik

§ 24 Ausnahmen

§ 25 Befreiungen

§ 26 Verantwortliche

§ 26a Private Nachweise

§ 26b Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters

§ 27 Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 7 Schlussvorschriften

§ 28 Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller

§ 30 (aufgehoben)

§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Schlussformel

Anlagen

Anlage 1 (zu den §§ 3 und 9) Anforderungen an Wohngebäude

Anlage 2 (zu den §§ 4 und 9) Anforderungen an Nichtwohngebäude

Anlage 3 (zu den §§ 8 und 9) Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude

Anlage 4 (zu § 6) Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel

Anlage 4a (zu § 13 Absatz 2) Anforderungen an die Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen

Anlage 5 (zu § 10 Absatz 2, § 14 Absatz 5 und § 15 Absatz 4) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Anlage 6 (zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7 (zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Anlage 10 (zu § 20) Muster Modernisierungsempfehlungen

Anlage 11 (zu § 21 Abs. 2 Nr. 2) Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung