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BGBl. I 2012, Nr. 21, S. 1069-1124, ausgegeben am 16.05.2012
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Inhalt EnEV
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)
V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1519 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 954; Geltung ab 01.10.2007
FNA: 754-4-10; 7 Wirtschaftsrecht 75 Bergbau, Kernenergie, Elektrizität, Gas, Wasserwirtschaft; Energieversorgung 754
Energieversorgung
Änderungen / Synopse
|
Entwurf / Begründung
|
9 Gesetze verweisen aus 11 Artikeln auf Energieeinsparverordnung
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
§ 3 Anforderungen an Wohngebäude
§ 4 Anforderungen an Nichtwohngebäude
§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
§ 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
§ 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken
§ 8 Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden
§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
§ 10a Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen
§ 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität
§ 12 Energetische Inspektion von Klimaanlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
§ 13 Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen
§ 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
§ 15 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
§ 17 Grundsätze des Energieausweises
§ 18 Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs
§ 19 Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs
§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Gemischt genutzte Gebäude
§ 23 Regeln der Technik
§ 24 Ausnahmen
§ 25 Befreiungen
§ 26 Verantwortliche
§ 26a Private Nachweise
§ 26b Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters
§ 27 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 28 Allgemeine Übergangsvorschriften
§ 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller
§ 30 (aufgehoben)
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlagen
Anlage 1 (zu den §§ 3 und 9) Anforderungen an Wohngebäude
Anlage 2 (zu den §§ 4 und 9) Anforderungen an Nichtwohngebäude
Anlage 3 (zu den §§ 8 und 9) Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude
Anlage 4 (zu § 6) Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel
Anlage 4a (zu § 13 Absatz 2) Anforderungen an die Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen
Anlage 5 (zu § 10 Absatz 2, § 14 Absatz 5 und § 15 Absatz 4) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
Anlage 6 (zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude
Anlage 7 (zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
Anlage 8 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Anlage 9 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Anlage 10 (zu § 20) Muster Modernisierungsempfehlungen
Anlage 11 (zu § 21 Abs. 2 Nr. 2) Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung
URL: http://www.buzer.de/gesetz/7831/index.htm
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