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§ 34 - Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen (IndMetAusbV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 975
Geltung ab 01.08.2007; FNA: 806-22-1-39 Berufliche Bildung
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§ 34 Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung



(1) Die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung erstreckt sich auf die in Anlage 7 Teil D genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

(2) In der Prüfung der Zusatzqualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,

1.
3D-Datensätze zu erstellen und anzuwenden,

2.
Änderungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren sowie

3.
die Qualität der durchgeführten Änderungen zu prüfen und zu sichern.



 
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Frühere Fassungen von § 34 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2018Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
vom 07.06.2018 BGBl. I S. 746

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 34 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 IndMetAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IndMetAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 746
Artikel 1 2. IndMetAusbVÄndV
... Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren § 34 Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte ... sowie 3. die Qualität der Produkte zu prüfen und zu sichern. § 34 Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte ...