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Änderung Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 01.08.2018

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Anlage 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2018 geltenden Fassung
Anlage 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 746

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen


(Text alte Fassung)


Gemeinsame
Kernqualifikationen |
Berufs-
bild-
position | Teil des
Ausbildungsberufsbildes Ausbildun
g
| Kernqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert
mit berufsspezifischen Fachqualifikationen zu vermitteln sind |
1 | 2 | 3 |
1 | Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 7 Abs. 1 Nr. 1,
§ 11 Abs. 1 Nr. 1,
§ 15 Abs. 1 Nr. 1,
§ 19 Abs. 1 Nr. 1,
§ 23 Abs. 1 Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Ab-
schluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsver-
trag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb
geltenden Tarifverträge nennen |
2 | Aufbau und
Organisation des
Ausbildungsbetriebes
(§ 7 Abs. 1 Nr. 2,
§ 11 Abs. 1 Nr. 2,
§ 15 Abs. 1 Nr. 2,
§ 19 Abs. 1 Nr. 2,
§ 23 Abs. 1 Nr. 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung,
Fertigung,
Absatz und Verwaltung erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beleg-
schaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und
Gewerkschaften
nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfas-
sungs-
oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbil-
denden Betriebes
beschreiben |
3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 7 Abs. 1 Nr. 3,
§ 11 Abs. 1 Nr. 3,
§ 15 Abs. 1 Nr. 3,
§ 19 Abs. 1 Nr. 3,
§ 23 Abs. 1 Nr. 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif-
ten
anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maß-
nahmen einleiten
d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektri-
schen
Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver-
haltensweisen
bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur
Brandbekämpfung
ergreifen |
4 | Umweltschutz
(§ 7 Abs. 1 Nr. 4,
§ 11 Abs. 1 Nr. 4,
§ 15 Abs. 1 Nr. 4,
§ 19 Abs. 1 Nr. 4,
§ 23 Abs. 1 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen
Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb
und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt-
schutzes
anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden
Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltscho-
nenden Entsorgung zuführen |
5 | Betriebliche und technische
Kommunikation

(§ 7 Abs. 1 Nr. 5,
§ 11 Abs. 1 Nr. 5,
§ 15 Abs. 1 Nr. 5,
§ 19 Abs. 1 Nr. 5,
§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | a) Informationsquellen auswählen, Informationen beschaffen und
bewerten
b)
technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und an-
wenden sowie Skizzen anfertigen
c)
Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene
Vorschriften
zusammenstellen, ergänzen, auswerten und an-
wenden
d) Daten und Dokumente unter Berücksichtigung des Daten-
schutzes pflegen, sichern und archivieren
e)
Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situations-
gerecht
und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berück-
sichtigen
f)
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen; englische Fach-
begriffe
in der Kommunikation anwenden
g)
Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unter-
lagen
oder Dateien entnehmen und verwenden
h)
Besprechungen organisieren und moderieren, Ergebnisse do-
kumentieren
und präsentieren
i)
Konflikte im Team lösen |
6 |
Planen und Organisieren der Arbeit,
Bewerten der Arbeitsergebnisse
(§ 7 Abs. 1 Nr. 6,
§ 11 Abs. 1 Nr. 6,
§ 15 Abs. 1 Nr. 6,
§ 19 Abs. 1 Nr. 6,
§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben ein-
richten

b) Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfor-
dern, prüfen, transportieren und bereitstellen
c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftli-
cher
und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
d) Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfol-
gung
anwenden
e) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
f) Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlich-
keit
vergleichen
g) im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung
von Arbeitsvorgängen beitragen
h) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten
nutzen

i) unterschiedliche Lerntechniken anwenden
j) Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Ein-
satzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen
k)
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
l) Aufgaben im Team planen und durchführen |
7 |
Unterscheiden, Zuordnen und
Handhaben von Werk- und
Hilfsstoffen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 7,
§ 11 Abs. 1 Nr. 7,
§ 15 Abs. 1 Nr. 7,
§ 19 Abs. 1 Nr. 7,
§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | a) Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen
und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und hand-
haben
b) Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und ent-
sorgen
|
8 |
Herstellen von Bauteilen und
Baugruppen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 8,
§ 11 Abs. 1 Nr. 8,
§ 15 Abs. 1 Nr. 8,
§ 19 Abs. 1 Nr. 8,
§ 23 Abs. 1 Nr. 8) | a) Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich
der Werkzeuge sicherstellen
b) Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrich-
ten
und spannen
c) Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfah-
ren
herstellen
d) Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen
e) Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugrup-
pen
fügen |
9 |
Warten von Betriebsmitteln
(§ 7 Abs. 1 Nr. 9,
§ 11 Abs. 1 Nr. 9,
§ 15 Abs. 1 Nr. 9,
§ 23 Abs. 1 Nr. 9)
§ 23 Abs. 1 Nr. 9) | a) Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchfüh-
rung
dokumentieren
b) mechanische und elektrische Bauteile und Verbindungen auf
mechanische Beschädigungen sichtprüfen, instand setzen
oder die Instandsetzung veranlassen
c) Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsorgen |
10 |
Steuerungstechnik
(§ 7 Abs. 1 Nr. 10,
§ 11 Abs. 1 Nr. 10,
§ 15 Abs. 1 Nr. 10,
§ 19 Abs. 1 Nr. 10,
§ 23 Abs. 1 Nr. 10) | a) steuerungstechnische Unterlagen auswerten
b) Steuerungstechnik anwenden |
11 |
Anschlagen, Sichern und
Transportieren
(§ 7 Abs. 1 Nr. 11,
§ 11 Abs. 1 Nr. 11,
§ 15 Abs. 1 Nr. 11,
§ 19 Abs. 1 Nr. 11,
§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | a) Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen, deren
Betriebssicherheit beurteilen, unter Berücksichtigung der ein-
schlägigen
Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veran-
lassen

b) Transportgut absetzen, lagern und sichern |
12 |
Kundenorientierung
(§ 7 Abs. 1 Nr. 12,
§ 11 Abs. 1 Nr. 12,
§ 15 Abs. 1 Nr. 12,
§ 19 Abs. 1 Nr. 12,
§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | a) auftragsspezifische Anforderungen und Informationen beschaf-
fen,
prüfen, umsetzen oder an die Beteiligten weiterleiten
b) Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicher-
heitsvorschriften hinweisen |

(Text neue Fassung)

Gemeinsame Kernqualifikationen


Berufs-
bild-
position | Teil des
Ausbildungsberufsbildes | Kernqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert
mit berufsspezifischen Fachqualifikationen zu vermitteln sind

1 | 2 | 3

1 | Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 7 Absatz 1 Nummer 1,
§ 11 Absatz 1 Nummer 1,
§ 15 Absatz 1 Nummer 1,
§ 19 Absatz 1 Nummer 1,
§ 23 Absatz 1 Nummer 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Ab-
schluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsver-
trag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb
geltenden Tarifverträge nennen

2 | Aufbau und
Organisation des
Ausbildungsbetriebes
(§ 7 Absatz 1 Nummer 2,
§ 11 Absatz 1 Nummer 2,
§ 15 Absatz 1 Nummer 2,
§ 19 Absatz 1 Nummer 2,
§ 23 Absatz 1 Nummer 2) | a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaf-
fung, Fertigung,
Absatz und Verwaltung erklären
c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beleg-
schaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen
und Gewerkschaften
nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsver-
fassungs-
oder personalvertretungsrechtlichen Organe des
Ausbildungsbetriebes
beschreiben

3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 7 Absatz 1 Nummer 3,
§ 11 Absatz 1 Nummer 3,
§ 15 Absatz 1 Nummer 3,
§ 19 Absatz 1 Nummer 3,
§ 23 Absatz 1 Nummer 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvor-
schriften
anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maß-
nahmen einleiten
d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elek-
trischen
Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden;
Verhaltensweisen
bei Bränden beschreiben und Maßnahmen
zur Brandbekämpfung
ergreifen

4 | Umweltschutz
(§ 7 Absatz 1 Nummer 4,
§ 11 Absatz 1 Nummer 4,
§ 15 Absatz 1 Nummer 4,
§ 19 Absatz 1 Nummer 4,
§ 23 Absatz 1 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf-
lichen Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb
und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Um-
weltschutzes
anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden
Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltscho-
nenden Entsorgung zuführen

5 | Digitalisierung der Arbeit,
Datenschutz
und
Informationssicherheit

(§ 7 Absatz 1 Nummer 5,
§ 11 Absatz 1 Nummer 5,
§ 15 Absatz 1 Nummer 5,
§ 19 Absatz 1 Nummer 5,
§ 23 Absatz 1 Nummer 5) | a) auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfe-
nahme von Standardsoftware erstellen
b) Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und ar-
chivieren
c) Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und
analysieren
d) Vorschriften zum Datenschutz anwenden

| | e) informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftrags-
planung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwen-
den
f)
Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen
recherchieren und aus digitalen Netzen
beschaffen sowie
Informationen bewerten
g) digitale Lernmedien nutzen
h) die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Inte-
grität, Vertraulichkeit
und Authentizität berücksichtigen
i) betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elek-
tronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhalten
j) Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen er-
kennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
k) Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungs-
systeme nutzen
l) in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zu-
sammenarbeiten

6 | Betriebliche und
technische
Kommunikation
(§ 7 Absatz 1 Nummer 6,
§ 11 Absatz 1 Nummer 6,
§ 15 Absatz 1 Nummer 6,
§ 19 Absatz 1 Nummer 6,
§ 23 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische
Zeichnungen und Stücklisten auswerten und an-
wenden sowie Skizzen anfertigen
b)
Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezo-
gene Vorschriften
zusammenstellen, ergänzen, auswerten
und anwenden
c)
Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situati-
onsgerecht
und zielorientiert auch mit digitalen Kommunika-
tionsmitteln führen und dabei
kulturelle Identitäten berück-
sichtigen
d)
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen; englische
Fachbegriffe
in der Kommunikation anwenden
e)
Informationen auch aus englischsprachigen technischen
Unterlagen
oder Dateien entnehmen und verwenden
f)
Besprechungen organisieren und moderieren, Ergebnisse
dokumentieren
und präsentieren
g)
Konflikte im Team lösen

7
| Planen und Organisieren der Arbeit,
Bewerten der Arbeitsergebnisse
(§ 7 Absatz 1 Nummer 7,
§ 11 Absatz 1 Nummer 7,
§ 15 Absatz 1 Nummer 7,
§ 19 Absatz 1 Nummer 7,
§ 23 Absatz 1 Nummer 7) | a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben
einrichten

b) Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfor-
dern, prüfen, transportieren und bereitstellen
c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaft-
licher
und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
d) Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminver-
folgung
anwenden
e) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
f) Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaft-
lichkeit
vergleichen
g) im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung
von Arbeitsvorgängen beitragen
h) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkei-
ten nutzen

i) unterschiedliche Lerntechniken anwenden
j) Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Ein-
satzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen

| | k)
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumen-
tieren

l) Aufgaben im Team planen und durchführen

8
| Unterscheiden, Zuordnen und
Handhaben von Werk- und
Hilfsstoffen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 8,
§ 11 Absatz 1 Nummer 8,
§ 15 Absatz 1 Nummer 8,
§ 19 Absatz 1 Nummer 8,
§ 23 Absatz 1 Nummer 8) | a) Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen
und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und hand-
haben
b) Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und
entsorgen

9
| Herstellen von Bauteilen und
Baugruppen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 9,
§ 11 Absatz 1 Nummer 9,
§ 15 Absatz 1 Nummer 9,
§ 19 Absatz 1 Nummer 9,
§ 23 Absatz 1 Nummer 9) | a) Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich
der Werkzeuge sicherstellen
b) Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke aus-
richten
und spannen
c) Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsver-
fahren
herstellen
d) Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen
e) Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Bau-
gruppen
fügen

10
| Warten von Betriebsmitteln
(§ 7 Absatz 1 Nummer 10,
§ 11 Absatz 1 Nummer 10,
§ 15 Absatz 1 Nummer 10,
§ 19 Absatz 1 Nummer 10,
§ 23 Absatz 1 Nummer 10) | a) Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durch-
führung
dokumentieren
b) mechanische und elektrische Bauteile und Verbindungen auf
mechanische Beschädigungen sichtprüfen, instand setzen
oder die Instandsetzung veranlassen
c) Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsorgen

11
| Steuerungstechnik
(§ 7 Absatz 1 Nummer 11,
§ 11 Absatz 1 Nummer 11,
§ 15 Absatz 1 Nummer 11,
§ 19 Absatz 1 Nummer 11,
§ 23 Absatz 1 Nummer 11) | a) steuerungstechnische Unterlagen auswerten
b) Steuerungstechnik anwenden

12
| Anschlagen, Sichern und
Transportieren
(§ 7 Absatz 1 Nummer 12,
§ 11 Absatz 1 Nummer 12,
§ 15 Absatz 1 Nummer 12,
§ 19 Absatz 1 Nummer 12,
§ 23 Absatz 1 Nummer 12) | a) Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen, deren
Betriebssicherheit beurteilen, unter Berücksichtigung der
einschlägigen
Vorschriften anwenden oder deren Einsatz
veranlassen

b) Transportgut absetzen, lagern und sichern

13
| Kundenorientierung
(§ 7 Absatz 1 Nummer 13,
§ 11 Absatz 1 Nummer 13,
§ 15 Absatz 1 Nummer 13,
§ 19 Absatz 1 Nummer 13,
§ 23 Absatz 1 Nummer 13) | a) auftragsspezifische Anforderungen und Informationen be-
schaffen,
prüfen, umsetzen oder an die Beteiligten weiter-
leiten

b) Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicher-
heitsvorschriften hinweisen