Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen |
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1 | Analysieren von technischen Aufträgen und Entwickeln von Lösungen | a) Kundenanforderungen hinsichtlich der geforderten Funktion und der technischen Umgebung analy- sieren b) Ausgangszustand der Systeme analysieren, ins- besondere Dokumentationen auswerten sowie Netztopologien, eingesetzte Software und techni- sche Schnittstellen klären und dokumentieren c) technische Prozesse und Umgebungsbedingun- gen analysieren und Anforderungen an Netzwerke feststellen d) Lösungen unter Berücksichtigung von Spezifika- tionen, technischen Bestimmungen und recht- lichen Vorgaben planen und ausarbeiten, Netz- werkkomponenten auswählen, technische Unter- lagen erstellen und Kosten kalkulieren e) die Lösung zur Vernetzung und zu Änderungen am System mit dem Kunden abstimmen | 8 |
2 | Errichten, Ändern und Prüfen von vernetzten Systemen | a) Netzwerkkomponenten und Netzwerkbetriebs- systeme installieren, anpassen und konfigurieren und Vorgaben für eine sichere Konfiguration be- achten b) Datenaustausch zwischen IT-Systemen und Auto- matisierungssystemen beachten c) Zugangsberechtigungen einrichten d) Sicherheitssysteme, insbesondere Firewall-, Ver- schlüsselungs-, und Datensicherungssysteme, berücksichtigen e) Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Sys- teme in Betrieb nehmen und übergeben und Än- derungen dokumentieren | |
3 | Betreiben von vernetzten Systemen | a) Fehlermeldungen aufnehmen, Anlagen inspizie- ren, Abweichungen vom Sollzustand feststellen, Datendurchsatz und Fehlerrate bewerten und So- fortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung von ver- netzten Systemen einleiten b) Anlagenstörungen analysieren, Testsoftware und Diagnosesysteme einsetzen und Instandset- zungsmaßnahmen einleiten c) Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und Optimierungen vorschlagen d) Instandhaltungsprotokolle auswerten und Schwachstellen analysieren und erfassen |
Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen |
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1 | Analysieren von technischen Aufträgen und Entwickeln von Lösungen | a) Kundenanforderungen hinsichtlich der geforder- ten Funktionen analysieren b) Prozesse, Schnittstellen und Umgebungsbedin- gungen sowie Ausgangszustand der Systeme analysieren, Anforderungen an Softwaremodule feststellen und dokumentieren c) Änderungen der Systeme und Softwarelösungen unter Anwendung von Design-Methoden planen und abstimmen | 8 |
2 | Anpassen von Softwaremodulen | a) Softwaremodule anpassen und dokumentieren b) angepasste Softwaremodule in Systeme integrie- ren | |
3 | Testen von Softwaremodulen im System | a) Testplan entsprechend dem betrieblichen Test- und Freigabeverfahren entwerfen, insbesondere Abläufe sowie Norm- und Grenzwerte von Be- triebsparametern festlegen, und Testdaten gene- rieren b) technische Umgebungsbedingungen simulieren c) Softwaremodule testen d) Systemtests durchführen und Komponenten im System mit den Betriebsparametern unter Umge- bungsbedingungen testen e) Störungen analysieren und systematische Fehler- suche in Systemen durchführen f) Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe dokumentieren g) Änderungsdokumentation erstellen |
Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen |
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1 | Entwickeln von Sicherheitsmaßnahmen | a) Sicherheitsanforderungen und Funktionalitäten von industriellen Kommunikationssystemen und Steuerungen analysieren b) Schutzbedarf bezüglich Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität bewerten c) Gefährdungen und Risiken beurteilen d) Sicherheitsmaßnahmen erarbeiten und abstim- men | 8 |
2 | Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmen | a) technische Sicherheitsmaßnahmen in Systeme integrieren b) IT-Nutzer und IT-Nutzerinnen über Arbeitsabläufe und organisatorische Vorgaben informieren c) Dokumentation entsprechend den betrieblichen und rechtlichen Vorgaben erstellen | |
3 | Überwachen der Sicherheitsmaßnahmen | a) Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen prüfen b) Werkzeuge zur Systemüberwachung einsetzen c) Protokolldateien, insbesondere zu Zugriffen, Ak- tionen und Fehlern, kontrollieren und auswerten d) sicherheitsrelevante Zwischenfälle melden |
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aktuell vorher | 01.08.2018 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 07.06.2018 BGBl. I S. 678 |
aktuell vorher | 01.08.2013 | Artikel 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker und zu den Elektroberufen in der Industrie vom 28.06.2013 BGBl. I S. 2201 |
aktuell | vor 01.08.2013 | Urfassung |