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Änderung Anlage 6 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 01.08.2013

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 6 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen, alle Änderungen durch Artikel 1 1. IndElektroAusbVÄndV am 1. August 2013 und Änderungshistorie der IndElektroAusbV

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Anlage 6 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung
Anlage 6 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 292
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 6 (zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Systeminformatiker/zur Systeminformatikerin


(Text neue Fassung)

Anlage 6 (zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und zur Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik


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Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen |
Berufs-
bild-
position | Teil des Ausbildungsberufes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens und Kontrollierens integriert mit
Kernqualifikationen zu vermitteln sind |
1 | 2 | 3 |
12 | Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | a) Kundenanforderungen, auch in englischer Sprache, hinsichtlich
der geforderten Funktion und der technischen Umgebung ana-
lysieren
b) bei der Konzipierung von Hard- und Software-Lösungen unter
Anwendung von einschlägigen Design-Methoden mitwirken
c) Hard- und Softwarekomponenten unter Berücksichtigung aktu-
eller technischer Entwicklungen der für das Einsatzgebiet rele-
vanten Technologien auswählen und disponieren
d) technische Schnittstellen klären
e) Komponenten nach Vorgaben auswählen
f) technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen |
13 | Erstellen von Software
(§ 23 Abs. 1 Nr. 13) | a) Entwicklungsumgebung und Entwicklungssoftware auswählen
b) Softwarekomponenten anpassen
c) Programme entwickeln und Programmdokumentationen erstel-
len
d) Softwarekomponenten für Schnittstellen erstellen, anpassen
und anwenden
e) Bedienungsoberflächen und Benutzerdialoge gestalten
f) Sicherheitseinrichtungen implementieren |
14 | Integrieren und Konfigurieren
von Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | a) Hardwarekomponenten installieren und prüfen
b) Systemsoftware sowie Hilfs- und Steuerprogramme installieren
und konfigurieren
c) Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassen
d) Probleme beim Zusammenführen von Hard- und Softwarekom-
ponenten analysieren, Lösungen entwickeln
e) Programme in Systeme einbinden, Kompatibilitätsprobleme
analysieren und Lösungen entwickeln
f) Schnittstellen parametrieren, Übertragungsprotokolle prüfen
g) aktive und passive Netzwerkkomponenten sowie Netzwerkbe-
triebssysteme installieren und konfigurieren
h) Nutzerprogramme einbinden
i) Teilsysteme in Gesamtsysteme integrieren |
15 | Durchführen von Systemtests
(§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | a) Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer
Spezifikationen und Vorschriften festlegen
b) Test- und Prüfgeräte auswählen und verbinden
c) Softwaretests durchführen, Testsoftware auswählen und adap-
tieren, Testdaten generieren und dokumentieren
d) Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, technische Umfeld-
bedingungen simulieren, Diagnosesoftware einsetzen
e) Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten
f) Systemtests durchführen, Komponenten im Gesamtsystem mit
den relevanten Betriebsparametern testen
g) physikalische Größen messen, Messwerte dokumentieren
h) Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfun-
gen durchführen
i) Störungen analysieren, systematische Fehlersuche in Syste-
men durchführen, auf Fehlerursachen in Systemen schließen
j) Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von Hard- und
Softwarekomponenten beseitigen
k) Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe auch in
englischer Sprache dokumentieren |
16 | Technischer Service und
Systemoptimierung
(§ 23 Abs. 1 Nr. 16) | a) Störungsmeldungen, auch in englischer Sprache, entgegen-
nehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vor-
schläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbesei-
tigung durchführen
b) Systeme und Netze unter Einsatz von datenbankgestützten
Test- und Diagnosesystemen optimieren, entstören und warten
c) Netzwerke administrieren
d) Fehlerursachen und Störungen analysieren und statistisch aus-
werten
e) Kundenberatungen durchführen, komplexe technische Sach-
verhalte adressatengerecht kommunizieren
f) Produkteinweisungen planen und durchführen |
17 | Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet
(§ 23 Abs. 1 Nr. 17) | a) Aufträge annehmen
b) Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen,
auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technolo-
gische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterla-
gen berücksichtigen
c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatori-
sche Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auf-
tragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unter-
lagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
d) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten
Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
e) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssi-
cherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Ter-
minen verfolgen
f) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der
Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und
Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und doku-
mentieren
g) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrech-
nungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
h) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und überge-
ben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleis-
tungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache,
erteilen
i) Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in
Englisch, zusammenstellen und modifizieren
j) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeits-
ergebnisse und -durchführung bewerten
k) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im
Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen |


Teil B: Zeitliche Gliederung |
Berufs-
bild-
position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen Planens, Durchführens und
Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen in
Monaten |
1 | 2 | 3 | 4 |
Abschnitt 1 |
1 | Berufsbildung, Arbeits-
und Tarifrecht
(§ 23 Abs. 1 Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson-
dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus-
bildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbilden-
den Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während
der gesamten
Ausbildungszeit
zu vermitteln |
2 | Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 23 Abs. 1 Nr. 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes
erläutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie
Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung
erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und sei-
ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be-
rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht-
lichen Organe des ausbildenden Betriebes be-
schreiben |
3 | Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der Arbeit
(§ 23 Abs. 1 Nr. 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-
beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver-
meidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-
tungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie
erste Maßnahmen einleiten
d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei-
ten an elektrischen Anlagen, Geräten und Be-
triebsmitteln beachten
e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-
wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschrei-
ben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung er-
greifen |
4 | Umweltschutz
(§ 23 Abs. 1 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen
im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson-
dere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt-
schutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-
schonenden Energie- und Materialverwendung
nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Entsorgung zuführen |
Abschnitt 2 |
1. Ausbildungsjahr |
Zeitrahmen 1 |
5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | a) Informationsquellen und Informationen recherchie-
ren und beschaffen, Datenbankabfragen durchfüh-
ren, Informationen bewerten
b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen | 2 bis 4 |
6 | Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich-
tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
b) erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Ar-
beitsablauf feststellen und auswählen, terminge-
recht anfordern, prüfen, transportieren, lagern
und bereitstellen |
7 | Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie
Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen |
8 | Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 8) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen
b) elektrische Größen messen, bewerten und berech-
nen |
Zeitrahmen 2 |
5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen
c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be-
rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus-
werten und anwenden | 2 bis 4 |
6 | Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich-
tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung
rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorga-
ben planen, bei Abweichungen von der Planung
Prioritäten setzen |
7 | Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau-
gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An-
schlusstechniken verbinden
c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Be-
achtung der elektromagnetischen Verträglichkeit
festlegen
d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesys-
teme auswählen und montieren
e) Leitungen installieren |
9 | Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 23 Abs. 1 Nr. 9) | c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen
Schlag beurteilen |
| | d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie
sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich
Strombelastbarkeit, beurteilen | |
Zeitrahmen 3 |
5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen | 2 bis 4 |
7 | Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau-
gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An-
schlusstechniken verbinden
f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische An-
lagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb
nehmen |
8 | Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 8) | c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
d) Steuerschaltungen analysieren
e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
f) systematische Fehlersuche durchführen |
12 | Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | d) technische Schnittstellen klären
e) Komponenten nach Vorgaben auswählen
f) technische Unterlagen für die Ausführung der Ar-
beiten erstellen |
Zeitrahmen 4 |
5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | d) Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern
und archivieren | 4 bis 2 |
6 | Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | h) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge-
sichtspunkten einrichten, grafische Benutzerober-
flächen einrichten |
10 | Installieren und Konfigurieren
von IT-Systemen
(§ Nr. 1 Abs. 23 Nr. 10) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen
b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme in-
stallieren und konfigurieren
c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden
d) Tools und Testprogramme einsetzen |
14 | Integrieren und Konfigurieren
von Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | a) Hardwarekomponenten installieren und prüfen
c) Hard- und Softwarekomponenten einstellen und
anpassen |
2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr |
Zeitrahmen 5 |
7 | Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei-
ben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die
elektrotechnischen Regeln beachten | |
9 | Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 23 Abs. 1 Nr. 9) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichslei-
tern prüfen und beurteilen
b) Isolationswiderstände messen und beurteilen |
| | e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anla-
gen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und
der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art
beurteilen
f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer
Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beur-
teilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere
Nutzung gewährleisten
g) Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen
Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere
durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen
und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebs-
mittel beurteilen
i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und
Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurtei-
len | 1 bis 2 |
15 | Durchführen von
Systemtests
(§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | e) Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten |
Zeitrahmen 6 |
5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen,
deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
g) Dokumentationen in deutscher und englischer
Sprache zusammenstellen und ergänzen, Stan-
dardsoftware anwenden | 4 bis 5 |
7 | Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver-
brauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich
der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern
und für die Entsorgung bereitstellen |
8 | Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 8) | g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer
Funktion prüfen und bewerten
i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponen-
ten prüfen, Datenprotokolle interpretieren |
11 | Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | c) Störungsmeldungen aufnehmen |
14 | Integrieren und Konfigurieren
von Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | a) Hardwarekomponenten installieren und prüfen
f) Schnittstellen parametrieren, Übertragungsproto-
kolle prüfen
g) aktive und passive Netzwerkkomponenten sowie
Netzwerkbetriebssysteme installieren und konfigu-
rieren |
15 | Durchführen von
Systemtests
(§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | d) Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, techni-
sche Umfeldbedingungen simulieren, Diagnose-
software einsetzen
g) physikalische Größen messen, Messwerte doku-
mentieren
h) Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifi-
sche Prüfungen durchführen |
| | i) Störungen analysieren, systematische Fehlersu-
che in Systemen durchführen, auf Fehlerursachen
in Systemen schließen
j) Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von
Hard- und Softwarekomponenten beseitigen | |
2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr |
Zeitrahmen 7 |
5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | i) Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten
präsentieren | 2 bis 4 |
6 | Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | i) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ-
barkeit des Auftrags prüfen und mit den betriebli-
chen Möglichkeiten abstimmen
j) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen
und bewerten |
11 | Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln,
Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsva-
rianten anbieten |
12 | Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | c) Hard- und Softwarekomponenten unter Berück-
sichtigung aktueller technischer Entwicklungen
der für das Einsatzgebiet relevanten Technologien
auswählen und disponieren |
13 | Erstellen von Software
(§ 23 Abs. 1 Nr. 13) | b) Softwarekomponenten anpassen
d) Softwarekomponenten für Schnittstellen erstellen,
anpassen und anwenden
e) Bedienungsoberflächen und Benutzerdialoge ge-
stalten
f) Sicherheitseinrichtungen implementieren |
14 | Integrieren und Konfigurieren
von Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | c) Hard- und Softwarekomponenten einstellen und
anpassen
d) Probleme beim Zusammenführen von Hard- und
Softwarekomponenten analysieren, Lösungen ent-
wickeln |
15 | Durchführen von
Systemtests
(§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | a) Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung
technischer Spezifikationen und Vorschriften fest-
legen
c) Softwaretests durchführen, Testsoftware auswäh-
len und adaptieren, Testdaten generieren und do-
kumentieren
j) Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von
Hard- und Softwarekomponenten beseitigen |
Zeitrahmen 8 |
13 | Erstellen von Software
(§ 23 Abs. 1 Nr. 13) | a) Entwicklungsumgebung und Entwicklungssoft-
ware auswählen
c) Programme entwickeln und Programmdokumenta-
tionen erstellen | 2 bis 4 |
15 | Durchführen von
Systemtests
(§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | c) Softwaretests durchführen, Testsoftware auswäh-
len und adaptieren, Testdaten generieren und do-
kumentieren | |
3. und 4. Ausbildungsjahr |
Zeitrahmen 9 |
5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | e) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im
Team situationsgerecht und zielorientiert führen
h) Arbeitssitzungen organisieren und moderieren,
Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächser-
gebnisse schriftlich fixieren
j) Konflikte im Team lösen | 4 bis 5 |
6 | Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu-
relle Identitäten berücksichtigen
e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durch-
führen
f) Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen
g) IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und
Terminverfolgung anwenden
l) interne und externe Leistungserbringung verglei-
chen |
11 | Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren,
bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsva-
rianten aufzeigen |
12 | Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | a) Kundenanforderungen, auch in englischer Spra-
che, hinsichtlich der geforderten Funktion und der
technischen Umgebung analysieren
b) bei der Konzipierung von Hard- und Software-Lö-
sungen unter Anwendung von einschlägigen De-
sign-Methoden mitwirken
c) Hard- und Softwarekomponenten unter Berück-
sichtigung aktueller technischer Entwicklungen
der für das Einsatzgebiet relevanten Technologien
auswählen und disponieren |
14 | Integrieren und Konfigurieren
von Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | b) Systemsoftware sowie Hilfs- und Steuerpro-
gramme installieren und konfigurieren
e) Programme in Systeme einbinden, Kompatibili-
tätsprobleme analysieren und Lösungen entwi-
ckeln
i) Teilsysteme in Gesamtsysteme integrieren |
15 | Durchführen von
Systemtests
(§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | a) Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung
technischer Spezifikationen und Vorschriften fest-
legen
b) Test- und Prüfgeräte auswählen und verbinden
d) Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, techni-
sche Umfeldbedingungen simulieren, Diagnose-
software einsetzen |
| | f) Systemtests durchführen, Komponenten im Ge-
samtsystem mit den relevanten Betriebsparame-
tern testen
i) Störungen analysieren, systematische Fehlersu-
che in Systemen durchführen, auf Fehlerursachen
in Systemen schließen
k) Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Test-
läufe auch in englischer Sprache dokumentieren | |
Zeitrahmen 10 |
5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | k) schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng-
lisch durchführen | 2 bis 3 |
6 | Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | k) qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio-
nen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im
Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und an-
wenden
m) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs-
möglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lern-
techniken anwenden |
11 | Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung
einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsre-
geln und Vorschriften hinweisen
f) technische Unterstützung leisten
g) Informationsaustausch zu den Kunden organisie-
ren |
14 | Integrieren und Konfigurieren
von Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | h) Nutzerprogramme einbinden |
16 | Technischer Service und
Systemoptimierung
(§ 23 Abs. 1 Nr. 16) | a) Störungsmeldungen, auch in englischer Sprache,
entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung
eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung
unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen
b) Systeme und Netze unter Einsatz von datenbank-
gestützten Test- und Diagnosesystemen optimie-
ren, entstören und warten
c) Netzwerke administrieren
d) Fehlerursachen und Störungen analysieren und
statistisch auswerten
e) Kundenberatungen durchführen, komplexe techni-
sche Sachverhalte adressatengerecht kommuni-
zieren
f) Produkteinweisungen planen und durchführen |
Zeitrahmen 11 |
17 | Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet
(§ 23 Abs. 1 Nr. 17) | a) Aufträge annehmen
b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku-
mentationen, auch in englischer Sprache, nutzen
und bearbeiten, technologische Entwicklungen
feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen be-
rücksichtigen | |
| | c) Ausgangszustand analysieren, technische und or-
ganisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen
dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufga-
ben definieren, technische Unterlagen erstellen
und an der Kostenplanung mitwirken
d) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nach-
gelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunter-
lagen erstellen
e) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung
von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durch-
führen, Einhaltung von Terminen verfolgen
f) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Si-
cherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ur-
sachen von Fehlern und Qualitätsmängeln syste-
matisch suchen, beseitigen und dokumentieren
g) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen ab-
rechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalku-
lation durchführen
h) technische Einrichtungen für die Benutzung frei-
und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen,
Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fach-
auskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen
i) Systemdokumentation und Bedienungsanleitun-
gen, auch in Englisch, zusammenstellen und mo-
difizieren
j) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durch-
führen, Arbeitsergebnisse und -durchführung be-
werten
k) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor-
gängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeits-
bereich beitragen | 10 bis 12 |




Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen

Berufs-
bild-
position | Teil des Ausbildungsberufes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens und Kontrollierens integriert mit
Kernqualifikationen zu vermitteln sind

1 | 2 | 3

12 | Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | a) Kundenanforderungen, auch in englischer Sprache, hinsichtlich
der geforderten Funktion und der technischen Umgebung ana-
lysieren
b) bei der Konzipierung von Hard- und Software-Lösungen unter
Anwendung von einschlägigen Design-Methoden mitwirken
c) Hard- und Softwarekomponenten unter Berücksichtigung aktu-
eller technischer Entwicklungen der für das Einsatzgebiet rele-
vanten Technologien auswählen und disponieren
d) technische Schnittstellen klären
e) Komponenten nach Vorgaben auswählen
f) technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen

13 | Erstellen von Software
(§ 23 Abs. 1 Nr. 13) | a) Entwicklungsumgebung und Entwicklungssoftware auswählen
b) Softwarekomponenten anpassen
c) Programme entwickeln und Programmdokumentationen erstel-
len
d) Softwarekomponenten für Schnittstellen erstellen, anpassen
und anwenden
e) Bedienungsoberflächen und Benutzerdialoge gestalten
f) Sicherheitseinrichtungen implementieren

14 | Integrieren und Konfigurieren
von Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | a) Hardwarekomponenten installieren und prüfen
b) Systemsoftware sowie Hilfs- und Steuerprogramme installieren
und konfigurieren
c) Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassen
d) Probleme beim Zusammenführen von Hard- und Softwarekom-
ponenten analysieren, Lösungen entwickeln
e) Programme in Systeme einbinden, Kompatibilitätsprobleme
analysieren und Lösungen entwickeln
f) Schnittstellen parametrieren, Übertragungsprotokolle prüfen
g) aktive und passive Netzwerkkomponenten sowie Netzwerkbe-
triebssysteme installieren und konfigurieren
h) Nutzerprogramme einbinden
i) Teilsysteme in Gesamtsysteme integrieren

15 | Durchführen von Systemtests
(§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | a) Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer
Spezifikationen und Vorschriften festlegen
b) Test- und Prüfgeräte auswählen und verbinden
c) Softwaretests durchführen, Testsoftware auswählen und adap-
tieren, Testdaten generieren und dokumentieren
d) Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, technische Umfeld-
bedingungen simulieren, Diagnosesoftware einsetzen
e) Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten
f) Systemtests durchführen, Komponenten im Gesamtsystem mit
den relevanten Betriebsparametern testen
g) physikalische Größen messen, Messwerte dokumentieren
h) Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfun-
gen durchführen
i) Störungen analysieren, systematische Fehlersuche in Syste-
men durchführen, auf Fehlerursachen in Systemen schließen
j) Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von Hard- und
Softwarekomponenten beseitigen
k) Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe auch in
englischer Sprache dokumentieren

16 | Technischer Service und
Systemoptimierung
(§ 23 Abs. 1 Nr. 16) | a) Störungsmeldungen, auch in englischer Sprache, entgegen-
nehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vor-
schläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbesei-
tigung durchführen
b) Systeme und Netze unter Einsatz von datenbankgestützten
Test- und Diagnosesystemen optimieren, entstören und warten
c) Netzwerke administrieren
d) Fehlerursachen und Störungen analysieren und statistisch aus-
werten
e) Kundenberatungen durchführen, komplexe technische Sach-
verhalte adressatengerecht kommunizieren
f) Produkteinweisungen planen und durchführen

17 | Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet
(§ 23 Abs. 1 Nr. 17) | a) Aufträge annehmen
b) Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen,
auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technolo-
gische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterla-
gen berücksichtigen
c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatori-
sche Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auf-
tragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unter-
lagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
d) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten
Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
e) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssi-
cherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Ter-
minen verfolgen
f) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der
Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und
Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und doku-
mentieren
g) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrech-
nungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
h) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und überge-
ben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleis-
tungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache,
erteilen
i) Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in
Englisch, zusammenstellen und modifizieren
j) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeits-
ergebnisse und -durchführung bewerten
k) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im
Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen



Teil B: Zeitliche Gliederung

Berufs-
bild-
position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen Planens, Durchführens und
Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen in
Monaten

1 | 2 | 3 | 4

Abschnitt 1

1 | Berufsbildung, Arbeits-
und Tarifrecht
(§ 23 Abs. 1 Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson-
dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus-
bildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbilden-
den Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während
der gesamten
Ausbildungszeit
zu vermitteln

2 | Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 23 Abs. 1 Nr. 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes
erläutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie
Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung
erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und sei-
ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be-
rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht-
lichen Organe des ausbildenden Betriebes be-
schreiben

3 | Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der Arbeit
(§ 23 Abs. 1 Nr. 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-
beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver-
meidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-
tungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie
erste Maßnahmen einleiten
d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei-
ten an elektrischen Anlagen, Geräten und Be-
triebsmitteln beachten
e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-
wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschrei-
ben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung er-
greifen

4 | Umweltschutz
(§ 23 Abs. 1 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen
im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson-
dere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt-
schutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-
schonenden Energie- und Materialverwendung
nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Entsorgung zuführen

Abschnitt 2

1. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 1

5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | a) Informationsquellen und Informationen recherchie-
ren und beschaffen, Datenbankabfragen durchfüh-
ren, Informationen bewerten
b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen | 2 bis 4

6 | Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich-
tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
b) erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Ar-
beitsablauf feststellen und auswählen, terminge-
recht anfordern, prüfen, transportieren, lagern
und bereitstellen

7 | Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie
Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen

8 | Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 8) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen
b) elektrische Größen messen, bewerten und berech-
nen

Zeitrahmen 2

5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen
c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be-
rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus-
werten und anwenden | 2 bis 4

6 | Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich-
tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung
rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorga-
ben planen, bei Abweichungen von der Planung
Prioritäten setzen

7 | Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau-
gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An-
schlusstechniken verbinden
c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Be-
achtung der elektromagnetischen Verträglichkeit
festlegen
d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesys-
teme auswählen und montieren
e) Leitungen installieren

9 | Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 23 Abs. 1 Nr. 9) | c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen
Schlag beurteilen

| | d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie
sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich
Strombelastbarkeit, beurteilen |

Zeitrahmen 3

5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen | 2 bis 4

7 | Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau-
gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An-
schlusstechniken verbinden
f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische An-
lagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb
nehmen

8 | Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 8) | c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
d) Steuerschaltungen analysieren
e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
f) systematische Fehlersuche durchführen

12 | Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | d) technische Schnittstellen klären
e) Komponenten nach Vorgaben auswählen
f) technische Unterlagen für die Ausführung der Ar-
beiten erstellen

Zeitrahmen 4

5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | d) Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern
und archivieren | 4 bis 2

6 | Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | h) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge-
sichtspunkten einrichten, grafische Benutzerober-
flächen einrichten

10 | Installieren und Konfigurieren
von IT-Systemen
(§ Nr. 1 Abs. 23 Nr. 10) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen
b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme in-
stallieren und konfigurieren
c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden
d) Tools und Testprogramme einsetzen

14 | Integrieren und Konfigurieren
von Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | a) Hardwarekomponenten installieren und prüfen
c) Hard- und Softwarekomponenten einstellen und
anpassen

2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr

Zeitrahmen 5

7 | Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei-
ben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die
elektrotechnischen Regeln beachten |

9 | Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 23 Abs. 1 Nr. 9) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichslei-
tern prüfen und beurteilen
b) Isolationswiderstände messen und beurteilen

| | e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anla-
gen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und
der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art
beurteilen
f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer
Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beur-
teilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere
Nutzung gewährleisten
g) Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen
Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere
durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen
und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebs-
mittel beurteilen
i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und
Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurtei-
len | 1 bis 2

15 | Durchführen von
Systemtests
(§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | e) Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten

Zeitrahmen 6

5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen,
deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
g) Dokumentationen in deutscher und englischer
Sprache zusammenstellen und ergänzen, Stan-
dardsoftware anwenden | 4 bis 5

7 | Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver-
brauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich
der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern
und für die Entsorgung bereitstellen

8 | Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 8) | g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer
Funktion prüfen und bewerten
i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponen-
ten prüfen, Datenprotokolle interpretieren

11 | Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | c) Störungsmeldungen aufnehmen

14 | Integrieren und Konfigurieren
von Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | a) Hardwarekomponenten installieren und prüfen
f) Schnittstellen parametrieren, Übertragungsproto-
kolle prüfen
g) aktive und passive Netzwerkkomponenten sowie
Netzwerkbetriebssysteme installieren und konfigu-
rieren

15 | Durchführen von
Systemtests
(§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | d) Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, techni-
sche Umfeldbedingungen simulieren, Diagnose-
software einsetzen
g) physikalische Größen messen, Messwerte doku-
mentieren
h) Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifi-
sche Prüfungen durchführen

| | i) Störungen analysieren, systematische Fehlersu-
che in Systemen durchführen, auf Fehlerursachen
in Systemen schließen
j) Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von
Hard- und Softwarekomponenten beseitigen |

2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr

Zeitrahmen 7

5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | i) Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten
präsentieren | 2 bis 4

6 | Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | i) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ-
barkeit des Auftrags prüfen und mit den betriebli-
chen Möglichkeiten abstimmen
j) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen
und bewerten

11 | Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln,
Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsva-
rianten anbieten

12 | Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | c) Hard- und Softwarekomponenten unter Berück-
sichtigung aktueller technischer Entwicklungen
der für das Einsatzgebiet relevanten Technologien
auswählen und disponieren

13 | Erstellen von Software
(§ 23 Abs. 1 Nr. 13) | b) Softwarekomponenten anpassen
d) Softwarekomponenten für Schnittstellen erstellen,
anpassen und anwenden
e) Bedienungsoberflächen und Benutzerdialoge ge-
stalten
f) Sicherheitseinrichtungen implementieren

14 | Integrieren und Konfigurieren
von Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | c) Hard- und Softwarekomponenten einstellen und
anpassen
d) Probleme beim Zusammenführen von Hard- und
Softwarekomponenten analysieren, Lösungen ent-
wickeln

15 | Durchführen von
Systemtests
(§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | a) Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung
technischer Spezifikationen und Vorschriften fest-
legen
c) Softwaretests durchführen, Testsoftware auswäh-
len und adaptieren, Testdaten generieren und do-
kumentieren
j) Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von
Hard- und Softwarekomponenten beseitigen

Zeitrahmen 8

13 | Erstellen von Software
(§ 23 Abs. 1 Nr. 13) | a) Entwicklungsumgebung und Entwicklungssoft-
ware auswählen
c) Programme entwickeln und Programmdokumenta-
tionen erstellen | 2 bis 4

15 | Durchführen von
Systemtests
(§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | c) Softwaretests durchführen, Testsoftware auswäh-
len und adaptieren, Testdaten generieren und do-
kumentieren |

3. und 4. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 9

5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | e) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im
Team situationsgerecht und zielorientiert führen
h) Arbeitssitzungen organisieren und moderieren,
Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächser-
gebnisse schriftlich fixieren
j) Konflikte im Team lösen | 4 bis 5

6 | Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu-
relle Identitäten berücksichtigen
e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durch-
führen
f) Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen
g) IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und
Terminverfolgung anwenden
l) interne und externe Leistungserbringung verglei-
chen

11 | Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren,
bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsva-
rianten aufzeigen

12 | Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | a) Kundenanforderungen, auch in englischer Spra-
che, hinsichtlich der geforderten Funktion und der
technischen Umgebung analysieren
b) bei der Konzipierung von Hard- und Software-Lö-
sungen unter Anwendung von einschlägigen De-
sign-Methoden mitwirken
c) Hard- und Softwarekomponenten unter Berück-
sichtigung aktueller technischer Entwicklungen
der für das Einsatzgebiet relevanten Technologien
auswählen und disponieren

14 | Integrieren und Konfigurieren
von Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | b) Systemsoftware sowie Hilfs- und Steuerpro-
gramme installieren und konfigurieren
e) Programme in Systeme einbinden, Kompatibili-
tätsprobleme analysieren und Lösungen entwi-
ckeln
i) Teilsysteme in Gesamtsysteme integrieren

15 | Durchführen von
Systemtests
(§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | a) Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung
technischer Spezifikationen und Vorschriften fest-
legen
b) Test- und Prüfgeräte auswählen und verbinden
d) Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, techni-
sche Umfeldbedingungen simulieren, Diagnose-
software einsetzen

| | f) Systemtests durchführen, Komponenten im Ge-
samtsystem mit den relevanten Betriebsparame-
tern testen
i) Störungen analysieren, systematische Fehlersu-
che in Systemen durchführen, auf Fehlerursachen
in Systemen schließen
k) Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Test-
läufe auch in englischer Sprache dokumentieren |

Zeitrahmen 10

5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | k) schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng-
lisch durchführen | 2 bis 3

6 | Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | k) qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio-
nen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im
Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und an-
wenden
m) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs-
möglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lern-
techniken anwenden

11 | Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung
einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsre-
geln und Vorschriften hinweisen
f) technische Unterstützung leisten
g) Informationsaustausch zu den Kunden organisie-
ren

14 | Integrieren und Konfigurieren
von Systemen
(§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | h) Nutzerprogramme einbinden

16 | Technischer Service und
Systemoptimierung
(§ 23 Abs. 1 Nr. 16) | a) Störungsmeldungen, auch in englischer Sprache,
entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung
eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung
unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen
b) Systeme und Netze unter Einsatz von datenbank-
gestützten Test- und Diagnosesystemen optimie-
ren, entstören und warten
c) Netzwerke administrieren
d) Fehlerursachen und Störungen analysieren und
statistisch auswerten
e) Kundenberatungen durchführen, komplexe techni-
sche Sachverhalte adressatengerecht kommuni-
zieren
f) Produkteinweisungen planen und durchführen

Zeitrahmen 11

17 | Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet
(§ 23 Abs. 1 Nr. 17) | a) Aufträge annehmen
b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku-
mentationen, auch in englischer Sprache, nutzen
und bearbeiten, technologische Entwicklungen
feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen be-
rücksichtigen |

| | c) Ausgangszustand analysieren, technische und or-
ganisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen
dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufga-
ben definieren, technische Unterlagen erstellen
und an der Kostenplanung mitwirken
d) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nach-
gelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunter-
lagen erstellen
e) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung
von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durch-
führen, Einhaltung von Terminen verfolgen
f) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Si-
cherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ur-
sachen von Fehlern und Qualitätsmängeln syste-
matisch suchen, beseitigen und dokumentieren
g) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen ab-
rechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalku-
lation durchführen
h) technische Einrichtungen für die Benutzung frei-
und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen,
Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fach-
auskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen
i) Systemdokumentation und Bedienungsanleitun-
gen, auch in Englisch, zusammenstellen und mo-
difizieren
j) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durch-
führen, Arbeitsergebnisse und -durchführung be-
werten
k) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor-
gängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeits-
bereich beitragen | 10 bis 12

 (keine frühere Fassung vorhanden)