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Änderung Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 01.08.2018

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen, alle Änderungen durch Artikel 1 2. IndElektroAusbVÄndV am 1. August 2018 und Änderungshistorie der IndElektroAusbV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2018 geltenden Fassung
Anlage 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 678
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen


(Text alte Fassung) nächste Änderung


Gemeinsame
Kernqualifikationen

Berufs-
bild-
position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kernqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens
und Kontrollierens integriert mit
berufsspezifischen
Fachqualifikationen zu vermitteln sind

(Text neue Fassung)

Gemeinsame Kernqualifikationen


Berufs-
bild-
position | Teil des
Ausbildungsberufsbildes
| Kernqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen
Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert
mit berufsspezifischen
Fachqualifikationen zu vermitteln sind

1 | 2 | 3

vorherige Änderung

1 | Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 7 Abs. 1 Nr. 1,
§ 11 Abs. 1 Nr. 1,
§ 15 Abs. 1 Nr. 1,
§ 19 Abs. 1 Nr. 1,
§ 23 Abs. 1 Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Ab-
schluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsver-
trag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb
geltenden Tarifverträge nennen

2 | Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes

(§ 7 Abs. 1 Nr. 2,
§ 11 Abs. 1 Nr. 2,
§ 15 Abs. 1 Nr. 2,
§ 19 Abs. 1 Nr. 2,
§ 23 Abs. 1 Nr. 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung,
Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beleg-
schaff
zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und
Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfas-
sungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbil-
denden Betriebes
beschreiben

3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 7 Abs. 1 Nr. 3,
§ 11 Abs. 1 Nr. 3,
§ 15 Abs. 1 Nr. 3,
§ 19 Abs. 1 Nr. 3,
§ 23 Abs. 1 Nr. 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif-
ten
anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maß-
nahmen einleiten
d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektri-
schen
Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver-
haltensweisen
bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur
Brandbekämpfung
ergreifen

4 | Umweltschutz
(§ 7 Abs. 1 Nr. 4,
§ 11 Abs. 1 Nr. 4,
§ 15 Abs. 1 Nr. 4,
§ 19 Abs. 1 Nr. 4,
§ 23 Abs. 1 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen
Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb
und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt-
schutzes
anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden
Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltscho-
nenden Entsorgung zuführen

5 | Betriebliche und
technische Kommunikation

(§ 7 Abs. 1 Nr. 5,
§ 11 Abs. 1 Nr. 5,
§ 15 Abs. 1 Nr. 5,
§ 19 Abs. 1 Nr. 5,
§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | a) Informationsquellen und Informationen recherchieren und be-
schaffen, Datenbankabfragen durchführen, Informationen be-
werten
b)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten,
anwenden
und erstellen sowie Skizzen anfertigen
c)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene
Vorschriften,
auch in Englisch, auswerten und anwenden
d) Daten
und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivie-
ren
e)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitem und im Team situa-
tionsgerecht und zielorientiert führen
f)
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und
englische Fachbegriffe anwenden
g)
Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusam-
menstellen
und ergänzen, Standardsoftware anwenden
h)
Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen
im
Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren
i)
Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
j)
Konflikte im Team lösen
k)
schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchfüh-
ren


6
| Planen und Organisieren
der
Arbeit, Bewerten
der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Abs. 1 Nr. 6,
§ 11 Abs. 1 Nr. 6,
§ 15 Abs. 1 Nr. 6,
§ 19 Abs. 1 Nr. 6,
§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der
betrieblichen
Vorgaben einrichten
b) erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Arbeitsablauf fest-
stellen
und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, trans-
portieren, lagern
und bereitstellen
c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung rechtlicher,
wirtschaftlicher
und terminlicher Vorgaben planen, bei Abwei-
chungen
von der Planung Prioritäten setzen
d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitä-
ten
berücksichtigen
e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen
f) Lösungsvarianten
aufzeigen, Kosten vergleichen
g) IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminver-
folgung anwenden
h)
Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten
einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
i)
Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des
Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten ab-
stimmen
j)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
k)
qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeits-
umgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergeb-
nisse
erkennen und anwenden
l)
interne und externe Leistungserbringung vergleichen
m)
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten
nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden

7
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Abs. 1 Nr. 7,
§ 11 Abs. 1 Nr. 7,
§ 15 Abs. 1 Nr. 7,
§ 19 Abs. 1 Nr. 7,
§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch me-
chanische
Bearbeitung anpassen
b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und
Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der
elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme aus-
wählen und montieren
e) Leitungen installieren
f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errich-
ten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektri-
scher Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Re-
geln
beachten
h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Be-
triebsstoffe
und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten,
umweltgerecht
lagern und für die Entsorgung bereitstellen

8
| Messen und Analysieren
von elektrischen
Funktionen
und Systemen

(§ 7 Abs. 1 Nr. 8,
§ 11 Abs. 1 Nr. 8,
§ 15 Abs. 1 Nr. 8,
§ 19 Abs. 1 Nr. 8,
§ 23 Abs. 1 Nr. 8) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen
b) elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
d) Steuerschaltungen analysieren
e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
f) systematische Fehlersuche durchführen
g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen
und
bewerten
i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen,
Datenprotokolle interpretieren

9
| Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen
Anlagen
und Betriebsmitteln

(§ 7 Abs. 1 Nr. 9,
§ 11 Abs. 1 Nr. 9,
§ 15 Abs. 1 Nr. 9,
§ 19 Abs. 1 Nr. 9,
§ 23 Abs. 1 Nr. 9) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen
und beurteilen
b) Isolationswiderstände messen und beurteilen
c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen
d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Be-
triebsmittel,
insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, be-
urteilen

e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich
der
Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für
Räume
besonderer Art beurteilen
f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Be-
triebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutz-
maßnahmen
die sichere Nutzung gewährleisten
g) Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter
Fehlerbedingungen,
insbesondere durch Abschaltung mit
Überstromschutzorganen
und Fehlerstromschutzeinrichtun-
gen,
beurteilen
h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurtei-
len

i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elek-
trischer
Geräte und Anlagen beurteilen

10
| Installieren und Konfigurieren
von IT-Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 10,
§ 11 Abs. 1 Nr. 10,
§ 15 Abs. 1 Nr. 10,
§ 19 Abs. 1 Nr. 10,
§ 23 Abs. 1 Nr. 10) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen
b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und
konfigurieren

c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden
d) Tools und Testprogramme einsetzen

11
| Beraten und Betreuen
von
Kunden, Erbringen
von
Serviceleistungen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 11,
§ 11 Abs. 1 Nr. 11,
§ 15 Abs. 1 Nr. 11,
§ 19 Abs. 1 Nr. 11,
§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsan-
sätze
entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
c) Störungsmeldungen aufnehmen
d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störun-
gen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
e) Leistungsmerkmale erläutem, in die Bedienung einweisen, auf
Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinwei-
sen

f) technische Unterstützung leisten
g) Informationsaustausch zu den Kunden organisieren



1 | Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 7 Absatz 1 Nummer 1,
§ 11 Absatz 1 Nummer 1,
§ 15 Absatz 1 Nummer 1,
§ 19 Absatz 1 Nummer 1,
§ 23 Absatz 1 Nummer 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Ab-
schluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsver-
trag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb
geltenden Tarifverträge nennen

2 | Aufbau und
Organisation des
Ausbildungsbetriebes

(§ 7 Absatz 1 Nummer 2,
§ 11 Absatz 1 Nummer 2,
§ 15 Absatz 1 Nummer 2,
§ 19 Absatz 1 Nummer 2,
§ 23 Absatz 1 Nummer 2) | a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung,
Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beleg-
schaft
zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und
Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfas-
sungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Aus-
bildungsbetriebes
beschreiben

3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 7 Absatz 1 Nummer 3,
§ 11 Absatz 1 Nummer 3,
§ 15 Absatz 1 Nummer 3,
§ 19 Absatz 1 Nummer 3,
§ 23 Absatz 1 Nummer 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvor-
schriften
anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maß-
nahmen einleiten
d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elek-
trischen
Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden;
Verhaltensweisen
bei Bränden beschreiben und Maßnahmen
zur Brandbekämpfung
ergreifen

4 | Umweltschutz
(§ 7 Absatz 1 Nummer 4,
§ 11 Absatz 1 Nummer 4,
§ 15 Absatz 1 Nummer 4,
§ 19 Absatz 1 Nummer 4,
§ 23 Absatz 1 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf-
lichen Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb
und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Um-
weltschutzes
anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden
Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltscho-
nenden Entsorgung zuführen

5 | Digitalisierung der Arbeit,
Datenschutz
und
Informationssicherheit

(§ 7 Absatz 1 Nummer 5,
§ 11 Absatz 1 Nummer 5,
§ 15 Absatz 1 Nummer 5,
§ 19 Absatz 1 Nummer 5,
§ 23 Absatz 1 Nummer 5) | a) auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfe-
nahme von Standardsoftware erstellen
b) Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und
archivieren
c) Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und
analysieren
d) Vorschriften zum Datenschutz anwenden
e) informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftrags-
planung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwen-
den
f)
Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen
recherchieren
und aus digitalen Netzen beschaffen sowie
Informationen bewerten
g) digitale Lernmedien nutzen
h) die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Inte-
grität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen
i) betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elek-
tronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhalten
j) Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen er-
kennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
k) Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungs-
systeme nutzen
l) in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zu-
sammenarbeiten

6 | Betriebliche und
technische
Kommunikation
(§ 7 Absatz 1 Nummer 6,
§ 11 Absatz 1 Nummer 6,
§ 15 Absatz 1 Nummer 6,
§ 19 Absatz 1 Nummer 6,
§ 23 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische
Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswer-
ten, anwenden
und erstellen sowie Skizzen anfertigen
b)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezo-
gene Vorschriften,
auch in Englisch, recherchieren, auswerten
und
anwenden
c) im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt-
und Pro-
zessdaten sowie Handlungsanweisungen
und Funktionsbe-
schreibungen austauschen
d)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situa-
tionsgerecht und zielorientiert führen
e)
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und
englische Fachbegriffe anwenden
f)
Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zu-
sammenstellen
und ergänzen
g)
Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidun-
gen im
Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich
fixieren
h)
Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentie-
ren
i)
Konflikte im Team lösen
j)
schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durch-
führen


7
| Planen und Organisieren der Arbeit,
Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Absatz 1 Nummer 7,
§ 11 Absatz 1 Nummer 7,
§ 15 Absatz 1 Nummer 7,
§ 19 Absatz 1 Nummer 7,
§ 23 Absatz 1 Nummer 7) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung be-
trieblicher
Vorgaben einrichten
b) erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und
sonstige
Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und
auswählen,
termingerecht anfordern, prüfen, transportieren,
lagern
und bereitstellen
c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl
rechtliche, wirtschaftliche und terminliche
Vorgaben und be-
triebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte
Bereiche berücksichtigen sowie
bei Abweichungen von der
Planung
Prioritäten setzen
d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identi-
täten
berücksichtigen
e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen,
Lösungsvarianten
aufzeigen, Kosten vergleichen
f)
Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten
einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
g)
Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des
Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten ab-
stimmen
h)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
i)
qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeits-
umgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitser-
gebnisse
erkennen und anwenden
j)
interne und externe Leistungserbringung vergleichen
k)
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten
nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentie-
ren


8
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Absatz 1 Nummer 8,
§ 11 Absatz 1 Nummer 8,
§ 15 Absatz 1 Nummer 8,
§ 19 Absatz 1 Nummer 8,
§ 23 Absatz 1 Nummer 8) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch
mechanische
Bearbeitung anpassen
b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und
Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der
elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme aus-
wählen und montieren
e) Leitungen installieren
f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errich-
ten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektri-
scher Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen
Regeln
beachten
h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte
Betriebsstoffe
und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung
bewerten, umweltgerecht
lagern und für die Entsorgung
bereitstellen


9
| Messen und Analysieren von
elektrischen
Funktionen und
Systemen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 9,
§ 11 Absatz 1 Nummer 9,
§ 15 Absatz 1 Nummer 9,
§ 19 Absatz 1 Nummer 9,
§ 23 Absatz 1 Nummer 9) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen
b) elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
d) Steuerschaltungen analysieren
e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
f) systematische Fehlersuche durchführen
g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prü-
fen und
bewerten
i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen,
Datenprotokolle interpretieren

10
| Beurteilen der Sicherheit von
elektrischen
Anlagen und
Betriebsmitteln

(§ 7 Absatz 1 Nummer 10,
§ 11 Absatz 1 Nummer 10,
§ 15 Absatz 1 Nummer 10,
§ 19 Absatz 1 Nummer 10,
§ 23 Absatz 1 Nummer 10) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen
und beurteilen
b) Isolationswiderstände messen und beurteilen
c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurtei-
len

d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige
Betriebsmittel,
insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit,
beurteilen

e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsicht-
lich der
Umgebungsbedingungen und der Zusatzfest-
legungen
für Räume besonderer Art beurteilen
f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Be-
triebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch
Schutzmaßnahmen
die sichere Nutzung gewährleisten
g) Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag
unter Fehlerbedingungen,
insbesondere durch Abschaltung
mit Überstromschutzorganen
und Fehlerstromschutzeinrich-
tungen,
beurteilen
h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beur-
teilen

i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben
elektrischer
Geräte und Anlagen beurteilen

11
| Installieren und Konfigurieren
von IT-Systemen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 11,
§ 11 Absatz 1 Nummer 11,
§ 15 Absatz 1 Nummer 11,
§ 19 Absatz 1 Nummer 11,
§ 23 Absatz 1 Nummer 11) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen
b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren
und konfigurieren

c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden
d) Tools und Testprogramme einsetzen

12
| Beraten und Betreuen von Kunden,
Erbringen von
Serviceleistungen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 12,
§ 11 Absatz 1 Nummer 12,
§ 15 Absatz 1 Nummer 12,
§ 19 Absatz 1 Nummer 12,
§ 23 Absatz 1 Nummer 12) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungs-
ansätze
entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
c) Störungsmeldungen aufnehmen
d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störun-
gen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf
Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hin-
weisen

f) technische Unterstützung leisten
g) Informationsaustausch zu den Kunden organisieren

(heute geltende Fassung)