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Änderung Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 01.08.2018

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in der vor dem 01.08.2018 geltenden Fassung
Anlage 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 678

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2 (zu § 8) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/zur Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme


(Text alte Fassung)


Teil
A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen |
Berufs-
bild-
position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens
integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind |
1 | 2 | 3 |
12 |
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 7 Abs. 1 Nr. 12) | a) Kundenanforderungen analysieren
b) Änderungen von Energieversorgungsanlagen planen, Strom-
kreise und Schutzmaßnahmen festlegen
c) Anlagen- und Nutzungsänderungen von technischen Syste-
men, insbesondere von Energieumwandlungseinrichtungen
und Versorgungssystemen, planen
d) Änderungen von Kommunikations- und Datenübertragungs-
systemen planen
e) technische Schnittstellen und Netztopologien klären
f) Lösungen unter Berücksichtigung technischer Bestimmungen
und rechtlicher Vorgaben planen und ausarbeiten, Kosten kal-
kulieren

g) Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifi-
schen
Vorgaben auswählen
h) Änderungen der Systeme und Durchführung der Arbeiten ab-
stimmen,
interne und externe Kunden beraten
i) technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen |
13 |
Errichten, Erweitem oder Ändern
von gebäudetechnischen Anlagen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 13) | a) Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigurie-
ren,
montieren und demontieren
b) Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, aus-
richten,
befestigen und anschließen
c) Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuem, Regeln, Messen
und
Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
d) Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und
in
Betrieb nehmen
e) Netz- und Bussysteme anpassen
f) Beleuchtungssysteme montieren und installieren
g) Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Systeme in Betrieb
nehmen
|
14 |
Instandhalten gebäudetechnischer
Anlagen und Systeme
(§ 7 Abs. 1 Nr. 14) | a) technische Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzu-
stand feststellen, Inspektionsprotokolle erstellen
b) Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuch-
tungen und Brandschutzeinrichtungen, inspizieren
c) wiederkehrende Prüfungen gemäß Vorschriften und techni-
schen Bestimmungen sowie betriebsspezifischer Vorgaben
durchführen
d) Einhaltung von Sicherheitsvorschriften überwachen, Siche-
rungsmaßnahmen durchführen
e) gebäudetechnische Anlagen warten, insbesondere Sollwerte
einstellen und justieren, Verschleißteile austauschen, Betriebs-
stoffe
überprüfen und nachfüllen, Wartungsprotokolle erstellen
f) Störmeldungen aufnehmen und beurteilen
g) Anlagenstörungen analysieren, Funktionen und Sicherheit von
Netzen,
Anlagen, Systemen und Geräten prüfen und dokumen-
tieren

h) Instandhaltungsmaßnahmen einleiten und protokollieren
i) Instandhaltungsprotokolle auswerten, Schwach- und Gefah-
renstellen analysieren und erfassen
j) bei der Aufstellung und Optimierung von Instandhaltungsplä-
nen
mitwirken |
15 |
Betreiben von
technischen Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 15) | a) Systeme überwachen und unter Berücksichtigung der Kunden-
wünsche
sowie ökonomischer und ökologischer Gesichts-
punkte
steuern
b) Störungen analysieren und unter Berücksichtigung der Zustän-
digkeiten
Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
c) Kunden, insbesondere bei Störungen, informieren
d) Auftragsdurchführung durch externes Personal beaufsichtigen
und
koordinieren sowie Leistungen kontrollieren
e) Systeme übergeben, Kunden, auch in englischer Sprache, in
die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisen
f) Kunden und Externe auf Sicherheitsvorschriften hinweisen so-
wie
in die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen einweisen
g) Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedie-
nen
und anpassen
h) Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten
und zur Optimierung nutzen
i) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen einstellen
j) Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ur-
sachen
bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Verbräuche
optimieren

k) Gebäude und Infrastruktursysteme inspizieren, Gefährdungs-
potentiale erfassen |
16 |
Technisches Gebäudemanagement
(§ 7 Abs. 1 Nr. 16) | a) Daten für das Gebäudemanagement bereitstellen
b) Rapporte und Leistungsnachweise prüfen
c) Datenblätter und Anlagenprofile erstellen und über Datenban-
ken verwalten
d) Vorgaben aus der Gebäudeverwaltung auf Realisierbarkeit prü-
fen,
Lösungsvorschläge erarbeiten, präsentieren und ausführen
e) Zuständigkeiten für unterschiedliche Technikbereiche klären
f) an der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Aufträgen
mitwirken

g) Arbeitsaufträge erteilen und koordinieren sowie Leistungen ab-
nehmen

h) vertragliche Regelungen, insbesondere Werkverträge, Arbeit-
nehmerüberlassung und Verdingungsordnungen, beachten
i) Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegenüber Leis-
tungserbringern berücksichtigen |
17 |
Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet
(§ 7 Abs. 1 Nr. 17) | a) Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Auf-
träge
annehmen
b) Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen
nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststel-
len,
sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatori-
sche Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auf-
tragsziele
festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unter-
lagen
erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der be-
trieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
e) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten
Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen, die für
die Sicherung der betrieblichen Abläufe notwendigen Ver-
brauchsmaterialien und -stoffe sowie Ersatzteile disponieren
und bevorraten
f) Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen
g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssi-
cherheit
und Umweltschutz durchführen, Einhaltung von Termi-
nen
verfolgen
h) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der
Produkte und Prozesse beachten, Qualitätssicherungssystem
anwenden sowie Ursachen von Fehlem und Qualitätsmängeln
systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
i) Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrech-
nungsdaten
erstellen, Nachkalkulation durchführen
j) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und überge-
ben,
Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleis-
tungen erläutem

k) Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen zusam-
menstellen und modifizieren
l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeits-
ergebnisse
und -durchführung bewerten
m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im
Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen |


Teil B: Zeitliche Gliederung |
Berufs-
bild-
position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen
Planens, Durchführens und
Kontrollierens
integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen in
Monaten |

1 | 2 | 3 | 4 |
Abschnitt 1 |

1 | Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 7 Abs. 1 Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson-
dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus-
bildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbilden-
den Betrieb
geltenden Tarifverträge nennen | |
2 | Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 7 Abs. 1 Nr. 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes
erläutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie
Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung
erklären |
| | c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und sei-
ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be-
rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungs-
oder personalvertretungsrecht-
lichen
Organe des ausbildenden Betriebes be-
schreiben | während
der gesamten
Ausbildungszeit
zu vermitteln |

3 | Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der Arbeit
(§ 7 Abs. 1 Nr. 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer
Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-
tungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie
erste Maßnahmen einleiten
d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei-
ten
an elektrischen Anlagen, Geräten und Be-
triebsmitteln beachten
e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-
wenden;
Verhaltensweisen bei Bränden beschrei-
ben
und Maßnahmen zur Brandbekämpfung er-
greifen |

4 | Umweltschutz
(§ 7 Abs. 1 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen
im
beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson-
dere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt-
schutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-
schonenden Energie- und Materialverwendung
nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Entsorgung zuführen |
Abschnitt 2 |
1. Ausbildungsjahr |
Zeitrahmen 1 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Abs. 1 Nr. 5) | a) Informationsquellen und Informationen recherchie-
ren und beschaffen, Datenbankabfragen durchfüh-
ren, Informationen bewerten
b)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen
auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen | |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten
der Arbeitsergebnisse
(§ 7 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich-
tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
b) erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Ar-
beitsablauf
feststellen und auswählen, terminge-
recht anfordem,
prüfen, transportieren, lagern
und bereitstellen
|
7 |
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Abs. 1 Nr. 7) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie
Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen | 3 bis 5 |
8 |
Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 8) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen
b) elektrische Größen messen, bewerten und berech-
nen
|
13 |
Errichten, Erweitern oder
Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 13) | a) Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbin-
den, konfigurieren, montieren und demontieren |
Zeitrahmen 2 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen
auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen
c)
Dokumente sowie technische Regelwerke und be-
rufsbezogene
Vorschriften, auch in Englisch, aus-
werten
und anwenden | 2 bis 4 |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich-
tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung
rechtlicher, wirtschaftlicher
und terminlicher Vorga-
ben planen,
bei Abweichungen von der Planung
Prioritäten
setzen |
7
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau-
gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An-
schlusstechniken verbinden
c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Be-
achtung der elektromagnetischen Verträglichkeit
festlegen
d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesys-
teme
auswählen und montieren
e) Leitungen installieren |
9 |
Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 7 Abs. 1 Nr. 9) | c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen
Schlag beurteilen
d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie
sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich
Strombelastbarkeit, beurteilen |
12 |
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung

(§ 7 Abs. 1 Nr. 12) | e) technische Schnittstellen und Netztopologien klä-
ren
g) Komponenten entsprechend den baulichen und
nutzerspezifischen Vorgaben auswählen
i) technische Unterlagen für die Ausführung der Ar-
beiten erstellen |
13 |
Errichten, Erweitern oder
Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 13) | b) Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel
aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen |
Zeitrahmen 3 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen | 3 bis 4 |
7 |
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau-
gruppen und Geräte rnit unterschiedlichen An-
schlusstechniken verbinden
f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische An-
lagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb
nehmen |
8 |
Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 8) | c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
d) Steuerschaltungen analysieren
e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
f) systematische Fehlersuche durchführen |
13
| Errichten, Erweitern oder
Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 13) | c) Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Re-
geln,
Messen und Überwachen einbauen, verdrah-
ten
und kennzeichnen |
Zeitrahmen 4 |
5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Abs. 1 Nr. 5) | d) Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern
und archivieren | 1 bis 2 |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten
der Arbeitsergebnisse

(§ 7 Abs. 1 Nr. 6) | h) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge-
sichtspunkten einrichten, grafische Benutzerober-
flächen einrichten |
10
| Installieren und Konfigurieren
von IT-Systemen

(§ 7 Abs. 1 Nr. 10) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen
b) Betriebssysteme und Anwendungsprograrnme in-
stallieren und konfigurieren
c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden
d) Tools und Testprogramme einsetzen |
13 |
Errichten, Erweitern oder
Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 13) | d) Signal- und Datenübertragungssysteme installie-
ren, prüfen und in Betrieb nehmen |
2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr |
Zeitrahmen 5 |
7 |
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Abs. 1 Nr. 7) | g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei-
ben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die
elektrotechnischen Regeln beachten | 2 bis 3 |
9 |
Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 7 Abs. 1 Nr. 9) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichslei-
tern
prüfen und beurteilen
b) Isolationswiderstände messen und beurteilen
e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anla-
gen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und
der Zusatzfestlegungen für Räurne besonderer Art
beurteilen |
| | g)
Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen
Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere
durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen
und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebs-
mittel beurteilen | |
12 |
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung

(§ 7 Abs. 1 Nr. 12) | b) Änderungen von Energieversorgungsanlagen pla-
nen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festle-
gen |

Zeitrahmen 6 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Abs. 1 Nr. 5) | f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen,
deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
g)
Dokumentationen in deutscher und englischer
Sprache zusammenstellen und ergänzen, Stan-
dardsoftware anwenden
| 3 bis 4 |
8 |
Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 8) | g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer
Funktion prüfen und bewerten |
9 |
Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 7 Abs. 1 Nr. 9) | f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer
Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beur-
teilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere
Nutzung gewährleisten |
11 |
Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 11) | b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
c) Störungsmeldungen aufnehmen |
14 |
Instandhalten gebäude-
technischer Anlagen
und Systeme

(§ 7 Abs. 1 Nr. 14) | a) technische Anlagen inspizieren, Abweichungen
vom Sollzustand feststellen, Inspektionsprotokolle
erstellen
b) Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicher-
heitsbeleuchtungen und Brandschutzeinrichtun-
gen, inspizieren
c) wiederkehrende Prüfungen gemäß Vorschriften
und technischen Bestimmungen sowie betriebs-
spezifischer Vorgaben durchführen
f) Störmeldungen aufnehmen und beurteilen |
15 |
Betreiben von
technischen Systemen

(§ 7 Abs. 1 Nr. 15) | b) Störungen analysieren und unter Berücksichtigung
der
Zuständigkeiten Maßnahmen zur Störungsbe-
seitigung
ergreifen |
16 |
Technisches
Gebäudemanagement
(§ 7 Abs. 1 Nr. 16) | a) Daten für das Gebäudemanagement bereitstellen
e) Zuständigkeiten für unterschiedliche Technikberei-
che
klären |
2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr |
Zeitrahmen 7 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Abs. 1 Nr. 5) | c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be-
rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus-
werten und anwenden
i)
Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten
präsentieren | 1 bis 3 |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Abs. 1 Nr. 6) | i) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ-
barkeit des Auftrags prüfen und mit den betriebli-
chen
Möglichkeiten abstimmen |
7 |
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Abs. 1 Nr. 7) | h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver-
brauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich
der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagem
und für die Entsorgung bereitstellen |
11 |
Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 11) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln,
Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsva-
rianten
anbieten |
12
| Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung

(§ 7 Abs. 1 Nr. 12) | a) Kundenanforderungen analysieren
g) Komponenten entsprechend den baulichen und
nutzerspezifischen Vorgaben auswählen |
13 |
Errichten, Erweitern oder
Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 13) | b) Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel
aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
c) Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Re-
geln, Messen und Überwachen einbauen, verdrah-
ten und kennzeichnen
e) Netz- und Bussysteme anpassen
f) Beleuchtungssysteme montieren und installieren
g) Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Sys-
teme in Betrieb nehmen |
15 |
Betreiben von
technischen Systemen

(§ 7 Abs. 1 Nr. 15) | g) Visualisierungsanwendungen von technischen An-
lagen bedienen und anpassen
i) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen ein-
stellen |
Zeitrahmen 8 |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Abs. 1 Nr. 6) | e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durch-
führen
f)
Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen
j)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen
und bewerten | 3 bis 5 |
11 |
Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 11) | d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren,
bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsva-
rianten
aufzeigen |
12 |
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung

(§ 7 Abs. 1 Nr. 12) | c) Anlagen- und Nutzungsänderungen von techni-
schen Systemen, insbesondere von Energieum-
wandlungseinrichtungen und Versorgungssyste-
men, planen |
| | f)
Lösungen unter Berücksichtigung technischer Be-
stimmungen und rechtlicher Vorgaben planen und
ausarbeiten, Kosten kalkulieren | |
15 |
Betreiben von
technischen Systemen

(§ 7 Abs. 1 Nr. 15) | h) Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten
auswerten und zur Optimierung nutzen
j) Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln
erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Soll-
wert feststellen, Verbräuche optimieren |
16 |
Technisches Gebäude-
management

(§ 7 Abs. 1 Nr. 16) | d) Vorgaben aus der Gebäudeverwaltung auf Reali-
sierbarkeit prüfen, Lösungsvorschläge erarbeiten,
präsentieren und ausführen |
3. und 4. Ausbildungsjahr |
Zeitrahmen 9 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Abs. 1 Nr. 5) | e) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im
Team situationsgerecht und zielorientiert führen
h)
Arbeitssitzungen organisieren und moderieren,
Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächser-
gebnisse
schriftlich fixieren
j)
Konflikte im Team lösen | 2 bis 4 |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Abs. 1 Nr. 6) | d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu-
relle Identitäten berücksichtigen
g) IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und
Terminverfolgung anwenden
l)
interne und externe Leistungserbringung verglei-
chen |
12 |
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung

(§ 7 Abs. 1 Nr. 12) | d) Änderungen von Kommunikations- und Daten-
übertragungssystemen planen
h) Änderungen der Systeme und Durchführung der
Arbeiten abstimmen, interne und externe Kunden
beraten |
13 |
Errichten, Erweitern oder
Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 13) | d) Signal- und Datenübertragungssysteme installie-
ren, prüfen und in Betrieb nehmen |
15 |
Betreiben von
technischen Systemen

(§ 7 Abs. 1 Nr. 15) | d) Auftragsdurchführung durch externes Personal be-
aufsichtigen
und koordinieren sowie Leistungen
kontrollieren |
16 |
Technisches
Gebäudemanagement
(§ 7 Abs. 1 Nr. 16) | b) Rapporte und Leistungsnachweise prüfen
f) an der Erstellung von Leistungsbeschreibungen
und Aufträgen mitwirken
g) Arbeitsaufträge erteilen und koordinieren sowie
Leistungen abnehmen
h) vertragliche Regelungen, insbesondere Werkver-
träge, Arbeitnehmerüberlassung und Verdingungs-
ordnungen,
beachten
i) Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegen-
über Leistungserbringern berücksichtigen |
Zeitrahmen 10 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Abs. 1 Nr. 5) | c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be-
rufsbezogene
Vorschriften, auch in Englisch, aus-
werten
und anwenden
k)
schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng-
lisch durchführen | 3 bis 5 |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Abs. 1 Nr. 6) | k) qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio-
nen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im
Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und an-
wenden
m)
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs-
möglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lem-
techniken
anwenden |
8
| Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 8) | i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponen-
ten prüfen, Datenprotokolle interpretieren |
9 |
Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 7 Abs. 1 Nr. 9) | i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und
Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurtei-
len
|
11 |
Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 11) | e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung
einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsre-
geln und Vorschriften hinweisen
f) technische Unterstützung leisten
g) Informationsaustausch zu den Kunden organisie-
ren |
14 |
Instandhalten gebäude-
technischer Anlagen
und Systeme

(§ 7 Abs. 1 Nr. 14) | d) Einhaltung von Sicherheitsvorschriften überwa-
chen, Sicherungsmaßnahmen durchführen
e) gebäudetechnische Anlagen warten, insbesondere
Sollwerte
einstellen und justieren, Verschleißteile
austauschen,
Betriebsstoffe überprüfen und nach-
füllen,
Wartungsprotokolle erstellen
g) Anlagenstörungen analysieren, Funktionen und Si-
cherheit
von Netzen, Anlagen, Systemen und Ge-
räten
prüfen und dokumentieren
h) Instandhaltungsmaßnahmen einleiten und proto-
kollieren
i) Instandhaltungsprotokolle auswerten, Schwach-
und Gefahrenstellen analysieren und erfassen
j) bei der Aufstellung und Optimierung von Instand-
haltungsplänen mitwirken |
15 |
Betreiben von
technischen Systemen

(§ 7 Abs. 1 Nr. 15) | a) Systeme überwachen und unter Berücksichtigung
der Kundenwünsche sowie ökonomischer und
ökologischer Gesichtspunkte steuem
c) Kunden, insbesondere bei Störungen, informieren
e) Systeme übergeben, Kunden, auch in englischer
Sprache, in die Bedienung von technischen Ein-
richtungen einweisen
f) Kunden und Externe auf Sicherheitsvorschriften
hinweisen sowie in die Benutzung von Sicherheits-
einrichtungen
einweisen |
| | k)
Gebäude und Infrastruktursysteme inspizieren,
Gefährdungspotenziale erfassen | |
16 |
Technisches
Gebäudemanagement
(§ 7 Abs. 1 Nr. 16) | c) Datenblätter und Anlagenprofile erstellen und über
Datenbanken verwalten |
Zeitrahmen 11 |
17 |
Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement
im Einsatzgebiet

(§ 7 Abs. 1 Nr. 17) | a) Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und
beraten, Aufträge annehmen
b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku-
mentationen nutzen und bearbeiten, technologi-
sche Entwicklungen feststellen, sicherheitsrele-
vante Unterlagen berücksichtigen
c) Ausgangszustand analysieren, technische und or-
ganisatorische
Schnittstellen klären, Schnittstellen
dokumentieren,
Auftragsziele festlegen, Teilaufga-
ben
definieren, technische Unterlagen erstellen
und
an der Kostenplanung mitwirken
d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beach-
tung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen
und bewerten

e) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nach-
gelagerten
Bereichen abstirnrnen, Planungsunter-
lagen
erstellen, die für die Sicherung der betriebli-
chen
Abläufe notwendigen Verbrauchsmaterialien
und
-stoffe sowie Ersatzteile disponieren und be-
vorraten

f) Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwa-
chen

g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung
von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durch-
führen, Einhaltung von Terminen verfolgen
h) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Si-
cherheit
der Produkte und Prozesse beachten,
Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursa-
chen
von Fehlem und Qualitätsmängeln systema-
tisch
suchen, beseitigen und dokumentieren
i) Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrech-
nen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation
durchführen

j) technische Einrichtungen für die Benutzung frei-
und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen,
Produkte und Dienstleistungen erläutem
k) Systemdokumentation und Bedienungsanleitun-
gen zusammenstellen und modifizieren
l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durch-
führen, Arbeitsergebnisse und -durchführung be-
werten
m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor-
gängen
im Betriebsablauf und im eigenen Arbeits-
bereich
beitragen | 10 bis 12 |

(Text neue Fassung)

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen


Berufs-
bild-
position | Teil des
Ausbildungsberufsbildes
| Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens
integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind

1 | 2 | 3

13
| Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 7 Absatz 1 Nummer 13) | a) Kundenanforderungen analysieren
b) Änderungen von Energieversorgungsanlagen planen, Strom-
kreise und Schutzmaßnahmen festlegen
c) Anlagen- und Nutzungsänderungen von technischen Syste-
men, insbesondere von Energieumwandlungseinrichtungen
und Versorgungssystemen, planen
d) Änderungen von Kommunikations- und Datenübertragungs-
systemen planen
e) technische Schnittstellen und Netztopologien klären
f) Lösungen unter Berücksichtigung technischer Bestimmungen
und rechtlicher Vorgaben planen und ausarbeiten, Kosten
kalkulieren

g) Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezi-
fischen
Vorgaben auswählen
h) Änderungen der Systeme und Durchführung der Arbeiten
abstimmen,
interne und externe Kunden beraten
i) technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten er-
stellen

14
| Errichten, Erweitern oder Ändern
von gebäudetechnischen Anlagen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | a) Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigu-
rieren,
montieren und demontieren
b) Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen,
ausrichten,
befestigen und anschließen
c) Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Mes-
sen und
Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
d) Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen
und in
Betrieb nehmen
e) Netz- und Bussysteme anpassen
f) Beleuchtungssysteme montieren und installieren
g) Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Systeme in Be-
trieb nehmen

15
| Instandhalten gebäudetechnischer
Anlagen und Systeme
(§ 7 Absatz 1 Nummer 15) | a) technische Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzu-
stand feststellen, Inspektionsprotokolle erstellen
b) Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuch-
tungen und Brandschutzeinrichtungen, inspizieren
c) wiederkehrende Prüfungen gemäß Vorschriften und techni-
schen Bestimmungen sowie betriebsspezifischer Vorgaben
durchführen
d) Einhaltung von Sicherheitsvorschriften überwachen, Siche-
rungsmaßnahmen durchführen
e) gebäudetechnische Anlagen warten, insbesondere Sollwerte
einstellen und justieren, Verschleißteile austauschen, Be-
triebsstoffe
überprüfen und nachfüllen, Wartungsprotokolle
erstellen

f) Störmeldungen aufnehmen und beurteilen
g) Anlagenstörungen analysieren, Funktionen und Sicherheit
von Netzen,
Anlagen, Systemen und Geräten prüfen und do-
kumentieren

h) Instandhaltungsmaßnahmen einleiten und protokollieren
i) Instandhaltungsprotokolle auswerten, Schwach- und Gefah-
renstellen analysieren und erfassen
j) bei der Aufstellung und Optimierung von Instandhaltungs-
plänen
mitwirken

16
| Betreiben von
technischen Systemen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 16) | a) Systeme überwachen und unter Berücksichtigung der Kun-
denwünsche
sowie ökonomischer und ökologischer Ge-
sichtspunkte
steuern
b) Störungen analysieren und unter Berücksichtigung der Zu-
ständigkeiten
Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
c) Kunden, insbesondere bei Störungen, informieren
d) Auftragsdurchführung durch externes Personal beaufsichti-
gen und
koordinieren sowie Leistungen kontrollieren
e) Systeme übergeben, Kunden, auch in englischer Sprache, in
die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisen
f) Kunden und Externe auf Sicherheitsvorschriften hinweisen
sowie
in die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen einwei-
sen

g) Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen be-
dienen
und anpassen
h) Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten
und zur Optimierung nutzen
i) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen einstellen
j) Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen,
Ursachen
bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Ver-
bräuche optimieren

k) Gebäude und Infrastruktursysteme inspizieren, Gefährdungs-
potentiale erfassen

17
| Technisches Gebäudemanagement
(§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | a) Daten für das Gebäudemanagement bereitstellen
b) Rapporte und Leistungsnachweise prüfen
c) Datenblätter und Anlagenprofile erstellen und über Datenban-
ken verwalten
d) Vorgaben aus der Gebäudeverwaltung auf Realisierbarkeit
prüfen,
Lösungsvorschläge erarbeiten, präsentieren und aus-
führen

e) Zuständigkeiten für unterschiedliche Technikbereiche klären
f) an der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Aufträ-
gen mitwirken

g) Arbeitsaufträge erteilen und koordinieren sowie Leistungen
abnehmen

h) vertragliche Regelungen, insbesondere Werkverträge, Arbeit-
nehmerüberlassung und Verdingungsordnungen, beachten
i) Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegenüber Leis-
tungserbringern berücksichtigen

18
| Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet
(§ 7 Absatz 1 Nummer 18) | a) Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten,
Aufträge
annehmen
b) Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen
nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen fest-
stellen,
sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatori-
sche Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren,
Auftragsziele
festlegen, Teilaufgaben definieren, technische
Unterlagen
erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der be-
trieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
e) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten
Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen, die für
die Sicherung der betrieblichen Abläufe notwendigen Ver-
brauchsmaterialien und -stoffe sowie Ersatzteile disponieren
und bevorraten
f) Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen
g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeits-
sicherheit
und Umweltschutz durchführen, Einhaltung von
Terminen
verfolgen
h) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der
Produkte und Prozesse beachten, Qualitätssicherungssystem
anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln
systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
i) Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Ab-
rechnungsdaten
erstellen, Nachkalkulation durchführen
j) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und über-
geben,
Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienst-
leistungen erläutern

k) Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen zusam-
menstellen und modifizieren
l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Ar-
beitsergebnisse
und -durchführung bewerten
m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im
Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen
n) Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Pro-
dukten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur
Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten



Teil B: Zeitliche Gliederung


Abschnitt 1

Berufs-
bild-
position | Teil des
Ausbildungsberufsbildes
| Kern- und Fachqualifikationen,
die
unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens
und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen
in Monaten

1 | 2 | 3 | 4

1 | Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 7 Absatz 1 Nummer 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson-
dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus-
bildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbil-
dungsbetrieb
geltenden Tarifverträge nennen |

2 | Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 7 Absatz 1 Nummer 2) | a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
erläutern
b) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie
Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung
erklären
c)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und sei-
ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be-
rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der
betriebsverfassungs-
oder personalvertretungs-
rechtlichen
Organe des Ausbildungsbetriebes be-
schreiben | während
der gesamten
Ausbildung

3 | Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der Arbeit
(§ 7 Absatz 1 Nummer 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer
Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-
tungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie
erste Maßnahmen einleiten
d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Ar-
beiten
an elektrischen Anlagen, Geräten und Be-
triebsmitteln beachten
e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes
anwenden;
Verhaltensweisen bei Bränden be-
schreiben
und Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ergreifen

4 | Umweltschutz
(§ 7 Absatz 1 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastun-
gen im
beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, ins-
besondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt-
schutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-
schonenden Energie- und Materialverwendung
nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Entsorgung zuführen

5
| Digitalisierung der Arbeit,
Datenschutz und
Informationssicherheit
(§ 7 Absatz 1 Nummer 5) | a) auftragsbezogene und technische Unterlagen un-
ter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen
b) Daten und Dokumente pflegen, austauschen, si-
chern und archivieren
c) Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfan-
gen und analysieren
d) Vorschriften zum Datenschutz anwenden
e) informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur
Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Termin-
verfolgung anwenden
f) Informationsquellen und Informationen in digitalen
Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen
beschaffen sowie Informationen bewerten

| | g) digitale Lernmedien nutzen
h) die informationstechnischen Schutzziele Verfüg-
barkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität
berücksichtigen
i) betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Daten-
trägern, elektronischer Post, IT-Systemen und
Internetseiten einhalten
j) Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Sys-
temen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung
ergreifen
k) Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visuali-
sierungssysteme nutzen
l) in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen
und zusammenarbeiten |

Abschnitt 2

1. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 1

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunter-
lagen
auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen | 3 bis 5

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten
der Arbeitsergebnisse
(§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich-
tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
b) erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesys-
teme und sonstige
Materialien für den Arbeitsab-
lauf
feststellen und auswählen, termingerecht an-
fordern,
prüfen, transportieren, lagern und bereit-
stellen
l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und
dokumentieren

8
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Absatz 1 Nummer 8) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie
Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen

9
| Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 9) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen
b) elektrische Größen messen, bewerten und be-
rechnen

14
| Errichten, Erweitern oder
Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | a) Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbin-
den, konfigurieren, montieren und demontieren

Zeitrahmen 2

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunter-
lagen
auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen
b)
Dokumente sowie technische Regelwerke und
berufsbezogene
Vorschriften, auch in Englisch,
recherchieren, auswerten
und anwenden |

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich-
tigung betrieblicher Vorgaben einrichten
c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei
sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche
Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als
auch vor- und nachgelagerte Bereiche berück-
sichtigen sowie
bei Abweichungen von der Pla-
nung Prioritäten
setzen | 2 bis 4

8
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Absatz 1 Nummer 8) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau-
gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An-
schlusstechniken verbinden
c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Be-
achtung der elektromagnetischen Verträglichkeit
festlegen
d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlege-
systeme
auswählen und montieren
e) Leitungen installieren

10
| Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 7 Absatz 1 Nummer 10) | c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen
Schlag beurteilen
d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie
sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich
Strombelastbarkeit, beurteilen

13
| Technische Auftrags-
analyse, Lösungs-
entwicklung

(§ 7 Absatz 1 Nummer 13) | e) technische Schnittstellen und Netztopologien klä-
ren
g) Komponenten entsprechend den baulichen und
nutzerspezifischen Vorgaben auswählen
i) technische Unterlagen für die Ausführung der Ar-
beiten erstellen

14
| Errichten, Erweitern oder
Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | b) Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel
aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen

Zeitrahmen 3

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen | 3 bis 4

8
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Absatz 1 Nummer 8) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau-
gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An-
schlusstechniken verbinden
f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische An-
lagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb
nehmen

9
| Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 9) | c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
d) Steuerschaltungen analysieren
e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
f) systematische Fehlersuche durchführen

11
| Installieren und
Konfigurieren von
IT-Systemen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 11)
| a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen
b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme
installieren und konfigurieren
c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden
d) Tools und Testprogramme einsetzen |

14 |
Errichten, Erweitern oder
Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | c) Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern,
Regeln,
Messen und Überwachen einbauen, ver-
drahten
und kennzeichnen

Zeitrahmen 4

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse

(§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | f) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge-
sichtspunkten einrichten, grafische Benutzerober-
flächen einrichten | 1 bis 2

11
| Installieren und
Konfigurieren von
IT-Systemen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 11) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen
b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme in-
stallieren und konfigurieren
c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden
d) Tools und Testprogramme einsetzen

14
| Errichten, Erweitern oder
Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | d) Signal- und Datenübertragungssysteme installie-
ren, prüfen und in Betrieb nehmen

2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr

Zeitrahmen 5

8
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Absatz 1 Nummer 8) | g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei-
ben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die
elektrotechnischen Regeln beachten | 2 bis 3

10
| Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 7 Absatz 1 Nummer 10) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichs-
leitern
prüfen und beurteilen
b) Isolationswiderstände messen und beurteilen
e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anla-
gen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und
der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art
beurteilen
g)
Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen
Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere
durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen
und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebs-
mittel beurteilen

13
| Technische Auftrags-
analyse, Lösungs-
entwicklung

(§ 7 Absatz 1 Nummer 13) | b) Änderungen von Energieversorgungsanlagen pla-
nen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen fest-
legen

Zeitrahmen 6

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | e) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen,
deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
f)
Dokumentationen in deutscher und englischer
Sprache zusammenstellen und ergänzen | 3 bis 4

9
| Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 9) | g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer
Funktion prüfen und bewerten

10
| Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 7 Absatz 1 Nummer 10) | f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer
Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beur-
teilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere
Nutzung gewährleisten

12
| Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 12) | b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
c) Störungsmeldungen aufnehmen

15
| Instandhalten gebäude-
technischer Anlagen und
Systeme

(§ 7 Absatz 1 Nummer 15) | a) technische Anlagen inspizieren, Abweichungen
vom Sollzustand feststellen, Inspektionsprotokolle
erstellen
b) Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicher-
heitsbeleuchtungen und Brandschutzeinrichtun-
gen, inspizieren
c) wiederkehrende Prüfungen gemäß Vorschriften
und technischen Bestimmungen sowie betriebs-
spezifischer Vorgaben durchführen
f) Störmeldungen aufnehmen und beurteilen

16
| Betreiben von technischen
Systemen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 16) | b) Störungen analysieren und unter Berücksichti-
gung der
Zuständigkeiten Maßnahmen zur Stö-
rungsbeseitigung
ergreifen

17
| Technisches
Gebäudemanagement
(§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | a) Daten für das Gebäudemanagement bereitstellen
e) Zuständigkeiten für unterschiedliche Technikbe-
reiche
klären

2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr

Zeitrahmen 7

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | b) Dokumente sowie technische Regelwerke und be-
rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus-
werten und anwenden
h)
Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten
präsentieren |

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | g) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ-
barkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieb-
lichen
Möglichkeiten abstimmen

8
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Absatz 1 Nummer 8) | h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver-
brauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich
der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern
und für die Entsorgung bereitstellen

12
| Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 12) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln,
Lösungsansätze entwickeln und Realisierungs-
varianten
anbieten | 1 bis 3

13
| Technische Auftrags-
analyse, Lösungs-
entwicklung

(§ 7 Absatz 1 Nummer 13) | a) Kundenanforderungen analysieren
g) Komponenten entsprechend den baulichen und
nutzerspezifischen Vorgaben auswählen

14
| Errichten, Erweitern oder
Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | b) Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel
aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
c) Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Re-
geln, Messen und Überwachen einbauen, verdrah-
ten und kennzeichnen
e) Netz- und Bussysteme anpassen
f) Beleuchtungssysteme montieren und installieren
g) Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Sys-
teme in Betrieb nehmen

16
| Betreiben von technischen
Systemen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 16) | g) Visualisierungsanwendungen von technischen An-
lagen bedienen und anpassen
i) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen ein-
stellen

Zeitrahmen 8

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durch-
führen,
Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten ver-
gleichen
h)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen
und bewerten | 3 bis 5

12
| Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 12) | d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren,
bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungs-
varianten
aufzeigen

13
| Technische Auftrags-
analyse, Lösungs-
entwicklung

(§ 7 Absatz 1 Nummer 13) | c) Anlagen- und Nutzungsänderungen von techni-
schen Systemen, insbesondere von Energieum-
wandlungseinrichtungen und Versorgungssyste-
men, planen
f)
Lösungen unter Berücksichtigung technischer Be-
stimmungen und rechtlicher Vorgaben planen und
ausarbeiten, Kosten kalkulieren

16
| Betreiben von technischen
Systemen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 16) | h) Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten
auswerten und zur Optimierung nutzen
j) Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln
erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Soll-
wert feststellen, Verbräuche optimieren

17
| Technisches
Gebäudemanagement

(§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | d) Vorgaben aus der Gebäudeverwaltung auf Reali-
sierbarkeit prüfen, Lösungsvorschläge erarbeiten,
präsentieren und ausführen

3. und 4. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 9

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | c) im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt-
und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen
und Funktionsbeschreibungen austauschen
d)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im
Team situationsgerecht und zielorientiert führen
g)
Arbeitssitzungen organisieren und moderieren,
Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächs-
ergebnisse
schriftlich fixieren
i)
Konflikte im Team lösen | 2 bis 4

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu-
relle Identitäten berücksichtigen
j)
interne und externe Leistungserbringung verglei-
chen

13
| Technische Auftrags-
analyse, Lösungs-
entwicklung

(§ 7 Absatz 1 Nummer 13) | d) Änderungen von Kommunikations- und Daten-
übertragungssystemen planen
h) Änderungen der Systeme und Durchführung der
Arbeiten abstimmen, interne und externe Kunden
beraten

14
| Errichten, Erweitern oder
Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | d) Signal- und Datenübertragungssysteme installie-
ren, prüfen und in Betrieb nehmen

16
| Betreiben von technischen
Systemen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 16) | d) Auftragsdurchführung durch externes Personal
beaufsichtigen
und koordinieren sowie Leistungen
kontrollieren

17
| Technisches
Gebäudemanagement
(§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | b) Rapporte und Leistungsnachweise prüfen
f) an der Erstellung von Leistungsbeschreibungen
und Aufträgen mitwirken
g) Arbeitsaufträge erteilen und koordinieren sowie
Leistungen abnehmen
h) vertragliche Regelungen, insbesondere Werkver-
träge, Arbeitnehmerüberlassung und Verdin-
gungsordnungen,
beachten
i) Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegen-
über Leistungserbringern berücksichtigen

Zeitrahmen 10

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | b) Dokumente sowie technische Regelwerke und
berufsbezogene
Vorschriften, auch in Englisch,
auswerten
und anwenden
j)
schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng-
lisch durchführen |

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | i) qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio-
nen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im
Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und an-
wenden
k)
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs-
möglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche
Lerntechniken
anwenden | 3 bis 5

9
| Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 9) | i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponen-
ten prüfen, Datenprotokolle interpretieren

10
| Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 7 Absatz 1 Nummer 10) | i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und
Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beur-
teilen

12
| Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 7 Absatz 1 Nummer 12) | e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung
einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsre-
geln und Vorschriften hinweisen
f) technische Unterstützung leisten
g) Informationsaustausch zu den Kunden organisie-
ren

15
| Instandhalten gebäude-
technischer Anlagen und
Systeme

(§ 7 Absatz 1 Nummer 15) | d) Einhaltung von Sicherheitsvorschriften überwa-
chen, Sicherungsmaßnahmen durchführen
e) gebäudetechnische Anlagen warten, insbeson-
dere Sollwerte
einstellen und justieren, Verschleiß-
teile austauschen,
Betriebsstoffe überprüfen und
nachfüllen,
Wartungsprotokolle erstellen
g) Anlagenstörungen analysieren, Funktionen und
Sicherheit
von Netzen, Anlagen, Systemen und
Geräten
prüfen und dokumentieren
h) Instandhaltungsmaßnahmen einleiten und proto-
kollieren
i) Instandhaltungsprotokolle auswerten, Schwach-
und Gefahrenstellen analysieren und erfassen
j) bei der Aufstellung und Optimierung von Instand-
haltungsplänen mitwirken

16
| Betreiben von technischen
Systemen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 16) | a) Systeme überwachen und unter Berücksichtigung
der Kundenwünsche sowie ökonomischer und
ökologischer Gesichtspunkte steuern
c) Kunden, insbesondere bei Störungen, informieren
e) Systeme übergeben, Kunden, auch in englischer
Sprache, in die Bedienung von technischen Ein-
richtungen einweisen
f) Kunden und Externe auf Sicherheitsvorschriften
hinweisen sowie in die Benutzung von Sicher-
heitseinrichtungen
einweisen
k)
Gebäude und Infrastruktursysteme inspizieren,
Gefährdungspotenziale erfassen

17
| Technisches
Gebäudemanagement
(§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | c) Datenblätter und Anlagenprofile erstellen und über
Datenbanken verwalten

Zeitrahmen 11

18
| Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet

(§ 7 Absatz 1 Nummer 18) | a) Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und
beraten, Aufträge annehmen
b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku-
mentationen nutzen und bearbeiten, technologi-
sche Entwicklungen feststellen, sicherheitsrele-
vante Unterlagen berücksichtigen
c) Ausgangszustand analysieren, technische und
organisatorische
Schnittstellen klären, Schnitt-
stellen dokumentieren,
Auftragsziele festlegen,
Teilaufgaben
definieren, technische Unterlagen
erstellen und
an der Kostenplanung mitwirken
d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beach-
tung betrieblicher Regeln einholen, prüfen und
bewerten

e) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und
nachgelagerten
Bereichen abstimmen, Planungs-
unterlagen
erstellen, die für die Sicherung der be-
trieblichen
Abläufe notwendigen Verbrauchsma-
terialien und
-stoffe sowie Ersatzteile disponieren
und bevorraten

f) Fremdleistungen veranlassen, prüfen und über-
wachen

g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung
von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durch-
führen, Einhaltung von Terminen verfolgen
h) Normen und Spezifikationen zur Qualität und
Sicherheit
der Produkte und Prozesse beachten,
Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ur-
sachen
von Fehlern und Qualitätsmängeln syste-
matisch
suchen, beseitigen und dokumentieren
i) Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrech-
nen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkula-
tion durchführen

j) technische Einrichtungen für die Benutzung frei-
und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen,
Produkte und Dienstleistungen erläutern
k) Systemdokumentation und Bedienungsanleitun-
gen zusammenstellen und modifizieren
l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durch-
führen, Arbeitsergebnisse und -durchführung be-
werten
m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits-
vorgängen
im Betriebsablauf und im eigenen Ar-
beitsbereich
beitragen
n) Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistun-
gen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten
und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen
und Prozessen erarbeiten
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