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Zitierungen von § 24 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 IndElektroAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IndElektroAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 IndElektroAusbV (zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen (vom 01.08.2018)
Anlage 6 IndElektroAusbV (zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und zur Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik (vom 01.08.2018)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 292
Artikel 1 1. IndElektroAusbVÄndV
... Die Überschrift der Anlage 6 wird wie folgt gefasst: „Anlage 6 (zu § 24 ) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 678
Artikel 1 2. IndElektroAusbVÄndV
... für Informations- und Systemtechnik § 23 Ausbildungsberufsbild § 24 Ausbildungsrahmenplan § 25 Teil 1 der Abschlussprüfung § 26 ... 1 bis 7 ersetzt: „Anlage 1 (zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24 ) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen  ... erarbeiten 10 bis 12 Anlage 6 (zu § 24 ) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und ...