Aus dem Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2007 -
1 BvR 1290/05 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:
§ 28 Absatz 1 Nummer 1 der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Böblingen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 19. November 2001 verletzt die Beschwerdeführerinnen in ihrem Recht aus Artikel
103 Absatz 2 des
Grundgesetzes. Er ist nichtig.