Lebensmittel | Anforderungen des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 | Räume, Geräte und Ausrüstungen |
Milcherzeugnisse | Kapitel II Nr. 1 | Räume mit a) gemauerten Bodenflächen, Wandflächen oder Decken, b) mit Bodenflächen, Wandflächen oder Decken aus offenporigem Naturstein, c) mit Bodenflächen aus anderen natürlichen Materialien, in denen die Lebensmittel reifen oder geräuchert werden, Höhlen oder Felsenkeller, in denen die Lebensmittel reifen |
Kapitel V Nr. 1 | a) Kessel aus Kupfer, b) Arbeitsgeräte aus Holz, c) Gewebe aus Naturfasern oder sonstigen Materialien pflanzlicher Herkunft, die zur Herstellung, Lagerung oder Verpackung der Erzeugnisse verwendet werden | |
Im Naturreifeverfahren hergestellte Rohwürste | Kapitel II Nr. 1 | Räume mit a) gemauerten Bodenflächen, Wandflächen oder Decken, b) mit Bodenflächen, Wandflächen oder Decken aus offenporigem Naturstein, c) mit Bodenflächen aus anderen natürlichen Materialien, in denen die Erzeugnisse reifen oder geräuchert werden |
Kapitel II Nr. 1 Buchstabe f und Kapitel V Nr. 1 | Spieße und Stellagen aus Holz, an denen die Erzeugnisse während der Reifung oder Räucherung aufge- hängt werden | |
Rohe Pökelfleischerzeugnisse | Kapitel II Nr. 1 | Räume, Kammern oder Türme mit a) gemauerten Bodenflächen, Wandflächen oder Decken, b) mit Bodenflächen oder Wandflächen aus offenporigem Naturstein, c) mit Decken aus Naturstein oder anderen natürlichen Materialien, in denen die Erzeugnisse reifen oder geräuchert werden |
Kapitel II Nr. 1 Buchstabe f und Kapitel V Nr. 1 | Spieße und Stellagen aus Holz, an denen die Erzeugnisse während der Reifung oder Räucherung aufge- hängt werden | |
Latwerge und Süßwaren | Kapitel V Nr. 1 | Kessel aus Kupfer, die zur Herstel- lung der Erzeugnisse verwendet werden |
Fruchtaufstriche, Süßwaren, Suppen und Eintöpfe | Kapitel V Nr. 1 | Geräte aus Holz, die zur Herstellung der Erzeugnisse verwendet werden |
Obst und Gemüse in Essig- oder Essig-Zuckerlösung, Gemüse in milchsaurer Gärung, Essig | Kapitel V Nr. 1 | Fässer und Töpfe aus Holz oder Steingut, die zur Herstellung der Erzeugnisse verwendet werden |
Brot und Backwaren | Kapitel V Nr. 1 | Geräte und Ausrüstungen aus Holz, Eisen oder offenporigem Stein, die zur Herstellung der Erzeugnisse ver- wendet werden |