§ 1 LMHV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 22.07.2010 geltenden Fassung | § 1 LMHV n.F. (neue Fassung) in der am 22.07.2010 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 14.07.2010 BGBl. I S. 929 |
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(Textabschnitt unverändert) § 1 Anwendungsbereich | |
(Text alte Fassung) Diese Verordnung dient der Regelung spezifischer lebensmittelhygienischer Fragen sowie der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene. | (Text neue Fassung) Diese Verordnung dient der Regelung spezifischer lebensmittelhygienischer Fragen sowie der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene. |