Anlage 8a - Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)

neugefasst durch B. v. 18.04.2018 BGBl. I S. 480, 619, 1844; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.01.2021 BGBl. I S. 47
Geltung ab 15.08.2007; FNA: 7832-7-1 Fleischbeschau
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Anlage 8a (zu § 2b Absatz 2, § 4 Absatz 3 und § 4a) Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Falle der Trichinenprobenahme durch den Jäger (§ 6 Absatz 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung)


Anlage 8a hat 3 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Falle der Trichinenprobenahme durch den Jäger (BGBl. 2018 I S. 519)


Anm.
d. Red.: Im Muster nicht konsolidiert:

b)
Das Wort „Nummern" wird durch das Wort „Kennzeichnung" ersetzt.

c)
Die Angabe „VO (EG) Nr. 2075/2005" wird durch die Wörter „Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission vom 10. August 2015 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen (ABl. L 212 vom 11.8.2015, S. 7)" ersetzt.


Text in der Fassung des Artikels 2 Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts V. v. 19. Juni 2020 BGBl. I S. 1480 m.W.v. 30. Juni 2020

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Frühere Fassungen von Anlage 8a Tier-LMHV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.06.2020Artikel 2 Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1480
aktuell vorher 13.07.2017 (24.04.2018)Bekanntmachung der Neufassung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
vom 18.04.2018 BGBl. I S. 480
aktuell vorher 21.05.2010Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 11.05.2010 BGBl. I S. 612
aktuellvor 21.05.2010Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 8a Tier-LMHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8a Tier-LMHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Tier-LMHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2b Tier-LMHV Verwendung von erlegtem Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch (vom 23.11.2010)
... 1 Nummer 2 unter Verwendung eines Wildursprungsscheins nach Form und Inhalt des Musters der Anlage 8a anzumelden. Der Wildursprungsschein nach Satz 1 hat unbeschadet weitergehender landesrechtlicher ...
§ 4 Tier-LMHV Zusätzliche Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild (vom 30.06.2020)
... 2 Satz 1 Nummer 2 unter Verwendung eines Wildursprungsscheins nach Form und Inhalt des Musters der Anlage 8a anzumelden. Der Wildursprungsschein nach Satz 1 hat unbeschadet weitergehender ...
§ 4a Tier-LMHV Inverkehrbringen von erlegten Wildschweinen und Dachsen, bei denen die Probenahme zur Untersuchung auf Trichinen durch den Jäger erfolgt ist (vom 30.06.2020)
...  1. dem Tierkörper ein Wildursprungsschein nach Form und Inhalt des Musters der Anlage 8a beigefügt und 2. der Tierkörper mit einer von der zuständigen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.05.2010 BGBl. I S. 612
Artikel 2 1. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
... 1 Nummer 2 unter Verwendung eines Wildursprungsscheins nach Form und Inhalt des Musters der Anlage 8a anzumelden. Der Wildursprungsschein nach Satz 1 hat unbeschadet weitergehender landesrechtlicher ... 1 Nummer 2 unter Verwendung eines Wildursprungsscheins nach Form und Inhalt des Musters der Anlage 8a anzumelden. Der Wildursprungsschein nach Satz 1 hat unbeschadet weitergehender landesrechtlicher ... Fassung weiter anzuwenden. Wildursprungsscheine, die nach Form und Inhalt dem Muster der Anlage 8a nicht entsprechen, können bis zum 20. November 2011 weiterverwendet werden."  ... November 2011 weiterverwendet werden." 11. Nach Anlage 8 werden folgende Anlagen 8a und 8b eingefügt: „Anlage 8a (zu § 2b Absatz 2, § 4 Absatz 3 und ... 11. Nach Anlage 8 werden folgende Anlagen 8a und 8b eingefügt: „Anlage 8a (zu § 2b Absatz 2, § 4 Absatz 3 und § 25) Wildursprungsschein für Untersuchung ...

Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1480
Artikel 2 4. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
... in der jeweils geltenden Fassung bestimmten Fällen angenommen worden ist." 9. Anlage 8a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „§ ...

Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.11.2010 BGBl. I S. 1537
Artikel 1 2. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
... 1. dem Tierkörper ein Wildursprungsschein nach Form und Inhalt des Musters der Anlage 8a beigefügt und 2. der Tierkörper mit einer von der zuständigen ...


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