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Änderung Anlage 8b Tier-LMHV vom 21.05.2010

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Anlage 8b Tier-LMHV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.05.2010 geltenden Fassung
Anlage 8b Tier-LMHV n.F. (neue Fassung)
in der am 21.05.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 11.05.2010 BGBl. I S. 612
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 8b (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 8b (zu § 13a) Gebiet, in dem abweichend von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Abschnitt V Kapitel III Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Hackfleisch aus nicht gekühltem Fleisch hergestellt und in den Verkehr gebracht werden darf


vorherige Änderung

 


1. Landkreis Eichsfeld,

2. im Landkreis Göttingen die Stadt Duderstadt, die Samtgemeinde Gieboldehausen und die Samtgemeinde Radolfshausen, ausgenommen die Gemeinden Ebergötzen, Landolfshausen und Waake,

3. Landkreis Nordhausen, begrenzt auf den Teil, der unmittelbar an den Landkreis Eichsfeld anschließt und im Osten durch die Bundesstraße 4 begrenzt wird,

4. Landkreis Northeim, begrenzt auf den Ortsteil Lindau der Gemeinde Katlenburg-Lindau,

5. Unstrut-Hainich-Kreis, begrenzt auf den Teil, der unmittelbar an den Landkreis Eichsfeld anschließt und im Süden durch die Bundesstraße 249 begrenzt wird, sowie begrenzt auf die Gemeinde Heyerrode und

6. im Wartburgkreis die Gemeinde Nazza.