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§ 11 - Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)

neugefasst durch B. v. 03.09.2018 BGBl. I S. 1358, 1844; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 129
Geltung ab 15.08.2007; FNA: 7832-7-2 Fleischbeschau
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§ 11 Übergangsvorschriften



Abweichend von § 6 Absatz 2 ist bis zum 20. November 2010 § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 des Fleischhygienegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2003 (BGBl. I S. 1242, 1585) in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung weiter anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 11 Tier-LMÜV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.05.2010Artikel 3 Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 11.05.2010 BGBl. I S. 612

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 Tier-LMÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 Tier-LMÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Tier-LMÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.05.2010 BGBl. I S. 612
Artikel 3 1. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
... Angabe „Absatz 1" eingefügt. 5. Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt: „§ 11 Übergangsvorschriften Abweichend von ... 5. Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt: „§ 11 Übergangsvorschriften Abweichend von § 6 Absatz 2 ist bis zum 20. November ...