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§ 1 - Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV)

§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung gilt für die Einfuhr und die Durchfuhr von Lebensmitteln und, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist, lebenden Tieren im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.



 

Zitierungen von § 1 LMEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 LMEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
V. v. 20.04.2011 BGBl. I S. 651
Artikel 1 3. LMEVÄndV Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
... (BGBl. I S. 929) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgende Überschrift vorangestellt: „Abschnitt 1 Anwendungsbereich, ...