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§ 4 - Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV)

§ 4 Lebende Tiere



Lebende Tiere im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, die

1.
Rückstände oder Umwandlungsprodukte von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung enthalten, die diesen Tieren nach § 1 oder § 2 der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (BGBl. I S. 730), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3098) geändert worden ist, nicht zugeführt werden dürfen oder

2.
Rückstände von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung oder deren Umwandlungsprodukte enthalten, die im Anhang Tabelle 2 der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. L 15 vom 20.1.2010, S. 1, L 293 vom 11.11.2010, S. 72), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/201 (ABl. L 32 vom 7.2.2017, S. 17) geändert worden ist, als verbotene Stoffe aufgeführt sind,

dürfen nicht eingeführt werden. Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn das Vorhandensein der Stoffe zu einem früheren Zeitpunkt im lebenden Tier festgestellt worden ist.



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Frühere Fassungen von § 4 LMEV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.10.2017Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Einfuhr von Lebensmitteln
vom 27.09.2017 BGBl. I S. 3459
aktuell vorher 07.12.2011Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
vom 30.11.2011 BGBl. I S. 2399
aktuell vorher 22.07.2010Artikel 4 Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen
vom 14.07.2010 BGBl. I S. 929
aktuell vorher 03.10.2008Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
vom 24.09.2008 BGBl. I S. 1903
aktuellvor 03.10.2008Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 LMEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 LMEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 LMEV Ausnahmeregelungen (vom 03.10.2017)
... (ABl. L 77 vom 24.3.2009, S. 1) bleiben unberührt. (2) Die §§ 3 bis 8 gelten nicht für Lebensmittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 6, 7, 8 und 12. Die ... 3 bis 8 gelten nicht für Lebensmittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 6, 7, 8 und 12. Die §§ 4 bis 8 gelten nicht für Lebensmittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 11. (3) Die ... für Lebensmittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 11. (3) Die §§ 3 bis 8 gelten nicht für Lebensmittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 und 9, soweit die ...
§ 19 LMEV Straftaten (vom 03.10.2017)
... a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer 1. entgegen § 4 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, lebende Tiere einführt, 2. entgegen § 13 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Einfuhr von Lebensmitteln
V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3459
Artikel 1 LMEVuaÄndV Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
... die Wörter „oder zusammengesetzte Lebensmittel" eingefügt. 4. In § 4 Nummer 2 werden die Wörter „Verordnung (EU) Nr. 363/2011 (ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 28)" ...

Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen
V. v. 14.07.2010 BGBl. I S. 929
Artikel 4 LMHuaÄndV Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
... durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt. 2. In § 4 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „nach Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
V. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2399
Artikel 1 4. LMEVÄndV Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
... die Grenzkontrollstelle zuständige Behörde dies verlangt." 2. In § 4 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „(ABl. L 15 vom 20.1.2010, S. 1)" durch die Angabe ...