Artikel 3 - Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (EULMRDV k.a.Abk.)

Artikel 3 Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs


Artikel 3 ändert mWv. 15. August 2007 Tier-LMÜV

gesamter Text siehe Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung



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