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Artikel 5 - Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (EULMRDV k.a.Abk.)

Artikel 5 Verordnung über die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie über die Einfuhr sonstiger Lebensmittel aus Drittländern


Artikel 5 ändert mWv. 15. August 2007 LMEV

gesamter Text siehe Lebensmitteleinfuhr-VerordnungLMEV

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