Die
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2464), zuletzt geändert durch Artikel
3 der Verordnung vom
9. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2260), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 wird die Angabe § 4" durch die Angabe § 4 Abs. 1 bis 4" ersetzt.
- b)
- Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:
1a. Angaben nach Maßgabe des § 4 Abs. 5,".
- 2.
- Dem § 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:
(5) Die Verkehrsbezeichnung wird durch die Angabe aufgetaut" ergänzt, wenn das Lebensmittel gefroren oder tiefgefroren war und die Unterlassung einer solchen Angabe geeignet wäre, beim Verbraucher einen Irrtum herbeizuführen."
- 3.
- In § 10 Abs. 1 wird die Angabe § 3 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe a" durch die Angabe § 3 Abs. 1 Nr. 1a oder Nr. 8 Buchstabe a" ersetzt.
Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und der Kosmetik-Verordnung
V. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 3011