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Artikel 21 - Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (EULMRDV k.a.Abk.)

Artikel 21 Änderung der Käseverordnung


Artikel 21 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. August 2007 KäseV § 3, § 14, § 28, § 30, Anlage 1a

Die Käseverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1986 (BGBl. I S. 412), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Februar 2006 (BGBl. I S. 425), wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 Abs. 3 und 3a wird aufgehoben.

2.
§ 3 Abs. 4 wird aufgehoben.

3.
In § 14 Abs. 2 Nr. 6 werden die Wörter „nach § 4 Abs. 5 Satz 1 der Milchverordnung oder einer sonstigen Wärmebehandlung" durch die Wörter „nach Maßgabe des Anhangs III Abschnitt IX Kapitel II Teil II der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. EU Nr. L 139 S. 55, Nr. L 226 S. 22) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

4.
In § 28 Abs. 1 werden die Nummernbezeichnung „1," und die Nummer 2 gestrichen.

5.
§ 30 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird aufgehoben.

b)
Absatz 6 Nr. 1 wird gestrichen.

6.
Anlage 1a wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 21 Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 21 EULMRDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EULMRDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
Artikel 3 LwForschNOG Änderung sonstiger Vorschriften
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1986 (BGBl. I S. 412), die zuletzt durch Artikel 21 der Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816) geändert worden ist, werden die ...