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Artikel 5 - Drittes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (3. DDROpfRehaVG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. August 2007.

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