Berichtigung - Berichtigung der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpVBer k.a.Abk.)

B. v. 23.08.2007 BGBl. I S. 2149 (Nr. 44); Geltung ab 08.11.2006

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 8. November 2006 9. ZustAnpV Artikel 273, TKG § 108

Artikel 273 Nr. 2 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) ist wie folgt zu fassen:

 
„2. In § 108 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" und die Wörter „Gesundheit und Soziale Sicherung" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" ersetzt."



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