Berichtigung - Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen (2. LuftVZOuLuftPersVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2203 (Nr. 45); Geltung ab 06.09.2007
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Berichtigung

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Berichtigung ändert mWv. 6. September 2007 2. LuftVZOuLuftPersVÄndV Artikel 1, Artikel 2, LuftPersV § 48, LuftVZO

Die Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen vom 13. Juni 2007 (BGBl. I S. 1048) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Artikel 1 Nr. 3 ist die Angabe „, §§ 94, 97 Abs. 1" zu streichen.

2.
Artikel 2 Nr. 10 Buchstaben b, c und d sind durch folgende Buchstaben b und c zu ersetzen:

„b) In Nummer 4 Buchstabe a werden die Wörter „und Körbe von mehr als 6 bis 10 Insassen" gestrichen und die Zahl „10" durch das Wort „zehn" ersetzt.

c)
In Nummer 4 Buchstabe b werden die Wörter „und Körbe von mehr als 10 bis 19 Insassen" gestrichen und die Zahl „10" durch das Wort „zehn" ersetzt."

3.
In Artikel 2 Nr. 29 ist die Angabe „, 5" zu streichen.



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