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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007 (EnPflEURBeihAnwVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Oktober 2007 EnPflEURBeihAnwV § 1, § 2

Die Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007 vom 12. April 2007 (BGBl. I S. 533) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 werden die Wörter „ist vorbehaltlich einer späteren bundesrechtlichen Regelung nicht anzuwenden" durch die Wörter „ist vom 1. Januar 2008 an anzuwenden" ersetzt.

2.
§ 2 Satz 2 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 EnPflEURBeihAnwVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnPflEURBeihAnwVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 90 2. BRBG Aufhebung der Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007
... landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007 vom 12. April 2007 (BGBl. I S. 533), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2338) geändert worden ist, wird ...