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Zitierungen von § 28 Geflügelpest-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 GeflPestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GeflPestV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 GeflPestV Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
... amtlich festgestellt, finden im Falle der Nummer 1 die Maßregeln nach den §§ 18 bis 33 sowie § 35 und im Falle der Nummer 2 die Maßregeln nach den §§ 46 bis ...
§ 27 GeflPestV Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet (vom 23.10.2018)
... 3, 4 und 5 und Absatz 5 gilt entsprechend. (4) Außerdem gilt, vorbehaltlich der §§ 28 und 29, für das Beobachtungsgebiet Folgendes: 1. gehaltene Vögel, frisches ...
§ 33 GeflPestV Risikobewertung
... Genehmigung nach § 22 bis § 24, § 28 , § 29, § 31 und § 32 darf nur erteilt werden, soweit sichergestellt ist, dass ...
§ 41 GeflPestV Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
... Satz 1 Geflügelpest amtlich festgestellt, finden die Maßregeln nach den §§ 18 bis 33 und 35 Anwendung.  ...
§ 44 GeflPestV Aufhebung der Schutzmaßregeln (vom 23.10.2018)
... Sperrbezirks gelten für dieses Gebiet die Maßregeln nach § 27 Absatz 4 sowie die §§ 28 und 29 entsprechend, soweit 1. die gehaltenen Vögel des Seuchenbestandes nach ...
§ 64 GeflPestV Ordnungswidrigkeiten (vom 23.10.2018)
... 2, 3, 4 oder Absatz 5, § 23, § 24, auch in Verbindung mit § 32 Absatz 3, nach § 28 , auch in Verbindung mit § 44 Absatz 3 Satz 1, nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
V. v. 13.10.2018 BGBl. I S. 1655
Artikel 1 3. GeflPestVÄndV Änderung der Geflügelpest-Verordnung
... soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist." 21. § 28 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:  ... Sperrbezirks gelten für dieses Gebiet die Maßregeln nach § 27 Absatz 4 sowie die §§ 28 und 29 entsprechend, soweit". 26. § 46 wird wie folgt geändert:  ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 29 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Geflügelpest-Verordnung
... 3, 4 oder Absatz 5, § 23, § 24, auch in Verbindung mit § 32 Absatz 3, nach § 28 , § 29 Absatz 1 oder Absatz 2, § 31 Absatz 1 oder Absatz 2, § 32 Absatz 1, § 37 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
V. v. 29.06.2016 BGBl. I S. 1564
Artikel 1 2. GeflPestVÄndV
... 2 Buchstabe a, Nummer 3, 4 und 5 und Absatz 5 gilt entsprechend." 10. § 28 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb wird wie folgt gefasst: „bb) ... gelten für diesen die Maßregeln nach § 27 Absatz 4 sowie die §§ 28 und 29 entsprechend, soweit 1. die gehaltenen Vögel des Seuchenbestandes nach ... § 48 Absatz 4 Satz 2" eingefügt. bb) Nach der Angabe „§ 28 ," werden die Wörter „auch in Verbindung mit § 44 Absatz 3 Satz 1, nach" ...