Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 3 - Passverordnung (PassV)

Artikel 1 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
| |

§ 3 Muster des amtlichen Passes; Änderung von Daten



(1) Der Dienstpass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 4 abgedruckten Muster auszustellen.

(2) Der Diplomatenpass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 5 abgedruckten Muster auszustellen.

(3) Der vorläufige Dienstpass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 6 abgedruckten Muster auszustellen.

(4) Der vorläufige Diplomatenpass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 7 abgedruckten Muster auszustellen.

(5) Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11. Für die Änderung des Dienstortes und der Dienstbezeichnung kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 7a abgedruckten Muster verwendet werden.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 3 PassV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
vom 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
aktuell vorher 01.09.2021Artikel 2 Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
vom 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
aktuell vorher 01.11.2010Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften
vom 25.10.2010 BGBl. I S. 1440
aktuellvor 01.11.2010Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 PassV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PassV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (2. FlGDV)
Artikel 2 V. v. 12.11.2008 BGBl. I S. 2186, 2189; zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
§ 6 2. FlGDV Zulassungsantrag (vom 01.11.2023)
... 1. Name und Anschrift des Antragstellers, 2. zwei aktuelle Lichtbilder, die den in § 4 Satz 1, 2 und 4 der Passverordnung festgelegten Anforderungen entsprechen, 3. die Angabe, für welche Tierarten und im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
Artikel 2 PPDAVEV Änderung der Passverordnung
... der Anlage 1d abgedruckten Muster verwendet werden." 3. Die Überschrift des § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Muster des amtlichen Passes; Änderung von ... 3. Die Überschrift des § 4 wird wie folgt gefasst: „ § 4 Muster des amtlichen Passes; Änderung von Daten". 4. Dem § 18 wird ...

Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung
V. v. 13.11.2008 BGBl. I S. 2201
Artikel 1 1. PassVuaÄndV Änderung der Passverordnung
... Seiten) ersetzt. 3. Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 4 zu § 4 Abs. 1 enthaltenen Passmusters wird durch das im Anhang befindliche Passmuster: Dienstpass ... ersetzt. 4. Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 5 zu § 4 Abs. 2 enthaltenen Passmusters wird durch das im Anhang befindliche Passmuster: Diplomatenpass ...

Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 25.10.2010 BGBl. I S. 1440
Artikel 1 PassVuaÄndV Änderung der Passverordnung
... Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11." 4. Dem § 4 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Für die einzutragenden Daten ... und Passbuchinnenseite 1 sowie Passbuchinnenseiten 4 und 5 des in der Anlage 4 zu § 4 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Dienstpass ersetzt. ... und Passbuchinnenseite 1 sowie Passbuchinnenseiten 4 und 5 des in der Anlage 5 zu § 4 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Diplomatenpass ... 13. Passbuchinnenseiten 6 und 7 sowie der Aufkleber Personaldaten des in der Anlage 6 zu § 4 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Vorläufiger ... 14. Passbuchinnenseiten 6 und 7 sowie der Aufkleber Personaldaten des in der Anlage 7 zu § 4 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Vorläufiger ... Passmuster: Vorläufiger Diplomatenpass ersetzt. 15. Nach Anlage 7 zu § 4 wird die im Anhang befindliche Anlage 7a: Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung ...

Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 330
Artikel 1 PassVuaÄndV Änderung der Passverordnung
... 3 zu dieser Verordnung ersichtlichen Aufkleber ersetzt. 4. In der Anlage 6 zu § 4 wird in dem Passmuster vorläufiger Dienstpass der Aufkleber Personaldaten durch den aus der ... 4 zu dieser Verordnung ersichtlichen Aufkleber ersetzt. 5. In der Anlage 7 zu § 4 wird in dem Passmuster vorläufiger Diplomatenpass der Aufkleber Personaldaten durch den aus ...

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 2 PAuswVuaÄndV Änderung der Passverordnung
... Die Angabe zu § 2 wird aufgehoben. c) Die bisherigen Angaben zu den §§ 3 bis 5 werden die Angaben zu den §§ 2 bis 4. d) Nach der Angabe zu § 4 ... Die bisherigen Angaben zu den §§ 3 bis 5 werden die Angaben zu den §§ 2 bis 4 . d) Nach der Angabe zu § 4 wird folgende Angabe zu § 5 eingefügt: ... 3 bis 5 werden die Angaben zu den §§ 2 bis 4. d) Nach der Angabe zu § 4 wird folgende Angabe zu § 5 eingefügt: „§ 5 Ausgabe und Versand ... 3. § 2 wird aufgehoben. 4. Die bisherigen §§ 3 bis 5 werden die §§ 2 bis 4.  ... 2 wird aufgehoben. 4. Die bisherigen §§ 3 bis 5 werden die §§ 2 bis 4 . 5. Nach § 4 wird folgender ... §§ 2 bis 4. 5. Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt: „§ 5 Ausgabe und Versand des ... 6. In § 9 wird die Angabe „§ 5" durch die Angabe „ § 4 " ersetzt. 7. § 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird ...
Artikel 8 PAuswVuaÄndV Weitere Änderung der Passverordnung
... Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Lichtbild (1) Ein Lichtbild, das ... wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt gefasst: „ § 4 Lichtbild (1) Ein Lichtbild, das gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 des ...
Artikel 12 PAuswVuaÄndV Änderung der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
... Wörter „§ 5 Satz 1, 2 und 4 der Passverordnung" durch die Wörter „ § 4 Satz 1, 2 und 4 der Passverordnung " ...