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Anlage 5 - Passverordnung (PassV)
Artikel 1 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Anlage 5 Passmuster Diplomatenpass
Diplomatenpass Einband
Diplomatenpass Vorsatz und Passkartentitelseite
Diplomatenpass Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1
Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 2 und 3
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 4 und 5
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 6 und 7
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 8 und 9
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 10 und 11
(Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 12 bis 47 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten)
Diplomatenpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes
Diplomatenpass Vorsatz und Passkartentitelseite
Diplomatenpass Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1
Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 2 und 3
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 4 und 5
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 6 und 7
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 8 und 9
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 10 und 11
(Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 12 bis 47 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten)
Diplomatenpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung V. v. 15. Februar 2017 BGBl. I S. 162 m.W.v. 1. März 2017
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Frühere Fassungen von Anlage 5 PassV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.03.2017 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 15.02.2017 BGBl. I S. 162 |
aktuell vorher | 01.11.2014 (10.03.2015) | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 03.03.2015 BGBl. I S. 218 |
aktuell vorher | 01.11.2010 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.2010 BGBl. I S. 1440 |
aktuell vorher | 19.11.2008 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung vom 13.11.2008 BGBl. I S. 2201 |
aktuell | vor 19.11.2008 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 5 PassV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 PassV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PassV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 PassV Muster des amtlichen Passes; Änderung von Daten (vom 01.01.2024)
... auszustellen. (2) Der Diplomatenpass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 5 abgedruckten Muster auszustellen. (3) Der vorläufige Dienstpass der Bundesrepublik ...
§ 18 PassV Übergangsregelung (vom 01.09.2021)
... Diplomatenpässe und vorläufige Diplomatenpässe der in den Anlagen 1 bis 7 in der bis zum 31. Oktober 2014 geltenden Fassung können bis zum 31. Oktober 2015 ...
Zitat in folgenden Normen
Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 15.02.2017 BGBl. I S. 162
Anhang 1 2. PassVuAufenthVÄndV zu Artikel 1 Nummer 3 bis 8
... hinteren Einbandes (BGBl. 2017 I S. 206)] Nummer 5 Anlage 5 Passmuster Diplomatenpass Diplomatenpass Einband ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 03.03.2015 BGBl. I S. 218, 1110
Artikel 1 PassVuAufenthVÄndV Änderung der Passverordnung
... Diplomatenpässe und vorläufige Diplomatenpässe der in den Anlagen 1 bis 7 in der bis zum 31. Oktober 2014 geltenden Fassung können bis zum 31. Oktober 2015 ... enthaltene Passmuster: Dienstpass (48 Seiten) ersetzt. 7. In dem in der Anlage 5 enthaltenen Passmuster wird Vorsatz und Passkartenrückseite, Passbuchinnenseite 2 und 3, ...
Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung
V. v. 13.11.2008 BGBl. I S. 2201
Artikel 1 1. PassVuaÄndV Änderung der Passverordnung
... Dienstpass ersetzt. 4. Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 5 zu § 4 Abs. 2 enthaltenen Passmusters wird durch das im Anhang befindliche Passmuster: ...
Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 25.10.2010 BGBl. I S. 1440
Artikel 1 PassVuaÄndV Änderung der Passverordnung
... Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 sowie Passbuchinnenseiten 4 und 5 des in der Anlage 5 zu § 4 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: ...
Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 330
Artikel 1 PassVuaÄndV Änderung der Passverordnung
... Passmuster vorläufiger Diplomatenpass der Aufkleber Personaldaten durch den aus der Anlage 5 zu dieser Verordnung ersichtlichen Aufkleber ersetzt. 6. Die Anlage 11 wird durch die ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 15.02.2017 BGBl. I S. 162
Artikel 1 2. PassVuAufenthVÄndV Änderung der Passverordnung
... die aus Nummer 4 des Anhangs 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 7. Anlage 5 erhält die aus Nummer 5 des Anhangs 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. ...
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