Zitierungen von § 7 PassV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 PassV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 PassV Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz
... Verkehrs zuständigen Behörden und Dienststellen ausgestellt wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 7), ist nach dem in der Anlage 9 abgedruckten Muster auszustellen. (2) Der ... der ausschließlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland berechtigt (§ 7 Abs. 1 Nr. 8), ist nach dem in der Anlage 10 abgedruckten Muster auszustellen.  ...
§ 10 PassV Gültigkeitsdauer des Passersatzes
... Verkehrs zuständigen Behörden und Dienststellen ausgestellt wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 7), oder 2. eines Ausweises, der ausschließlich zur Einreise in die ... der ausschließlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland berechtigt (§ 7 Abs. 1 Nr. 8), ist nach der Dauer der beabsichtigten Reise zu bemessen. Ein Ausweis ...
§ 15 PassV Gebühren (vom 02.05.2024)
... Binnenschiffer und deren Familienangehörige für die Flussschifffahrt auf der Donau ( § 7 Absatz 1 Nummer 2 ) 16 Euro, g) eines Ausweises, der von den Behörden und Dienststellen ausgestellt ... für die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständig sind ( § 7 Absatz 1 Nummer 7 ) 8 Euro, h) eines Ausweises, der ausschließlich zur Einreise in die ... Ausweises, der ausschließlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland berechtigt ( § 7 Absatz 1 Nummer 8 ) 8 Euro, 2. für die Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 15.10.2020 BGBl. I S. 2199
Artikel 1 2. PassVuaÄndV Änderung der Passverordnung
... § 7 Absatz 1 Nummer 3 der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Februar ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed