§ 3 - Anreizregulierungsverordnung (ARegV)

Artikel 1 V. v. 29.10.2007 BGBl. I S. 2529 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Geltung ab 06.11.2007; FNA: 752-6-11 Elektrizität und Gas
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§ 3 Beginn und Dauer der Regulierungsperioden


§ 3 wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Die erste Regulierungsperiode beginnt am 1. Januar 2009. Die nachfolgenden Regulierungsperioden beginnen jeweils am 1. Januar des auf das letzte Kalenderjahr der vorangegangenen Regulierungsperiode folgenden Kalenderjahres.

(2) Eine Regulierungsperiode dauert fünf Jahre.

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Zitierungen von § 3 ARegV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ARegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ARegV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2197; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 3 GasNEV Grundsätze der Entgeltbestimmung (vom 31.12.2019)
... Anzeigen nach Satz 1 sind jeweils zwei Jahre vor Beginn einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung , erstmals vor Beginn der zweiten Regulierungsperiode bei der Regulierungsbehörde ...
§ 7 GasNEV Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung (vom 31.07.2021)
... in Anwendung der Absätze 4 und 5 vor Beginn einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung , erstmals zum 1. Januar 2009, durch Festlegung nach § 29 Abs. 1 des ... Festlegung nach Satz 1 erfolgt jeweils für die Dauer einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung . Bis zur erstmaligen Festlegung durch die Regulierungsbehörde beträgt der ...

Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2225; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 7 StromNEV Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung (vom 31.07.2021)
... in Anwendung der Absätze 4 und 5 vor Beginn einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung , erstmals zum 1. Januar 2009, durch Festlegung nach § 29 Abs. 1 des ... Festlegung nach Satz 1 erfolgt jeweils für die Dauer einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung . Bis zur erstmaligen Festlegung durch die Regulierungsbehörde beträgt der ...
§ 19 StromNEV Sonderformen der Netznutzung (vom 01.01.2023)
... Die Genehmigung ist in der Regel bis zum Ende einer Regulierungsperiode im Sinne des § 3 der Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 14. August ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3250
Artikel 1 EnWVÄndV Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
... Die Genehmigung ist in der Regel bis zum Ende einer Regulierungsperiode im Sinne des § 3 der Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel ...


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