Änderung Anlage 1 ARegV vom 30.12.2011

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 1 ARegV, alle Änderungen durch Artikel 2 2. EnWNG am 30. Dezember 2011 und Änderungshistorie der ARegV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 1 ARegV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.12.2011 geltenden Fassung
Anlage 1 ARegV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3034
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 7)


Die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 erfolgt in der ersten Regulierungsperiode nach der folgenden Formel:

(Text alte Fassung) nächste Änderung

(Formel BGBl. I 2010 S. 1283)

EOt = KAdnb,t + (KAvnb,0 + (1 - Vt) · KAb,0) · (VPIt/VPI0 - PFt) · EFt + Qt + (VKt - VK0)

(Text neue Fassung)

(Formel BGBl. I 2011 S. 3035)

EOt = KAdnb,t + (KAvnb,0 + (1 - Vt) · KAb,0) · (VPIt/VPI0 - PFt) · EFt + Qt + (VKt - VK0).

Ab der zweiten Regulierungsperiode erfolgt die Festsetzung der Erlösobergrenze nach den §§ 4 bis 16 nach der folgenden Formel:

vorherige Änderung nächste Änderung

(Formel BGBl. I 2010 S. 1283)

EOt = KAdnb,t + (KAvnb,0 + (1 - Vt) · KAb,0) · (VPIt/VPI0 - PFt) · EFt + Qt + (VKt - VK0) + St



(Formel BGBl. I 2011 S. 3035)

EOt = KAdnb,t + (KAvnb,0 + (1 - Vt) · KAb,0) · (VPIt/VPI0 - PFt) · EFt + Qt + (VKt - VK0) + St.

Dabei ist:

vorherige Änderung


EOt | Erlösobergrenze aus Netzentgelten, die im Jahr t der jeweiligen Regu-
lierungsperiode
nach Maßgabe des § 4 Anwendung findet.

KAdnb,t | Dauerhaft nicht beeinflussbarer Kostenanteil nach § 11 Abs. 2, der für
das
Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode unter Berücksichtigung
der
Änderungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Anwendung findet.

KAvnb,0 | Vorübergehend nicht beeinflussbarer Kostenanteil nach § 11 Abs. 3 im
Basisjahr.


Vt | Verteilungsfaktor für den Abbau der Ineffizienzen, der im Jahr t der
jeweiligen
Regulierungsperiode nach Maßgabe des § 16 Anwendung
findet.


KAb,0 | Beeinflussbarer Kostenanteil nach § 11 Abs. 4 im Basisjahr. Er ent-
spricht
den Ineffizienzen nach § 15 Abs. 3.

VPIt | Verbraucherpreisgesamtindex, der nach Maßgabe des § 8 Satz 2 für
das
Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode Anwendung findet.

VPI0 | Durch das Statistische Bundesamt veröffentlichter Verbraucherpreis-
gesamtindex
für das Basisjahr.

PFt | Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor nach Maßgabe des § 9, der
die
Veränderungen des generellen sektoralen Produktivitäts-
faktors
für das Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode im Verhältnis
zum
ersten Jahr der Regulierungsperiode wiedergibt. In Analogie zu dem
Term
VPIt/VPI0 ist PFt dabei durch Multiplikation
der
einzelnen Jahreswerte einer Regulierungsperiode zu bilden.

EFt | Erweiterungsfaktor nach Maßgabe des § 10 für das Jahr t der jewei-
ligen
Regulierungsperiode.

Qt | Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenze nach Maßgabe des § 19
im
Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode.

St | Im letzten Jahr einer Regulierungsperiode wird nach Maßgabe des
§
5 Abs. 4 der Saldo (S) des Regulierungskontos inklusive Zinsen
ermittelt.
Da nach § 5 Abs. 4 Satz 2 der Ausgleich des Saldos
durch
gleichmäßig über die folgende Regulierungsperiode verteilte
Zu-
oder Abschläge zu erfolgen hat, wird im Jahr t jeweils 1/5 des
Saldos
in Ansatz gebracht (St).

VKt | volatiler Kostenanteil, der nach § 11 Absatz 5
im
Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode Anwendung findet.

VK0 | volatiler Kostenanteil nach § 11 Absatz 5
im
Basisjahr.


Das Basisjahr bestimmt sich jeweils nach Maßgabe des § 6 Abs. 1.




EOt | Erlösobergrenze aus Netzentgelten, die im Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode nach Maßgabe des § 4 Anwendung findet.

KAdnb,t | Dauerhaft nicht beeinflussbarer Kostenanteil nach § 11 Absatz 2, der für das Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode unter Berücksichtigung der Änderungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Anwendung findet.

KAvnb,0 | Vorübergehend nicht beeinflussbarer Kostenanteil nach § 11 Absatz 3 im Basisjahr.

Vt | Verteilungsfaktor für den Abbau der Ineffizienzen, der im Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode nach Maßgabe des § 16 Anwendung findet.

KAb,0 | Beeinflussbarer Kostenanteil nach § 11 Absatz 4 im Basisjahr. Er entspricht den Ineffizienzen nach § 15 Absatz 3.

VPIt | Verbraucherpreisgesamtindex, der nach Maßgabe des § 8 Satz 2 für das Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode Anwendung findet.

VPI0 | Durch das Statistische Bundesamt veröffentlichter Verbraucherpreisgesamtindex für das Basisjahr.

PFt | Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor nach Maßgabe des § 9, der die Veränderungen des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für das Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode im Verhältnis zum ersten Jahr der Regulierungsperiode wiedergibt. In Analogie zu dem Term VPIt/VPI0 ist PFt dabei durch Multiplikation der einzelnen Jahreswerte einer Regulierungsperiode zu bilden.

EFt | Erweiterungsfaktor nach Maßgabe des § 10 für das Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode.

Qt | Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenze nach Maßgabe des § 19 im Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode.

St | Im letzten Jahr einer Regulierungsperiode wird nach Maßgabe des § 5 Absatz 4 der Saldo (S) des Regulierungskontos inklusive Zinsen ermittelt. Da nach § 5 Absatz 4 Satz 2 der Ausgleich des Saldos durch gleichmäßig über die folgende Regulierungsperiode verteilte Zu- oder Abschläge zu erfolgen hat, wird im Jahr t jeweils 1/5 des Saldos in Ansatz gebracht (St).

VKt | volatiler Kostenanteil, der nach § 11 Absatz 5 im Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode Anwendung findet.

VK0 | volatiler Kostenanteil nach § 11 Absatz 5 im Basisjahr.


Das Basisjahr bestimmt sich jeweils nach Maßgabe des § 6 Absatz 1.

 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed