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§ 4 - Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG)

G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2590 (Nr. 58); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771
Geltung ab 01.12.2007, abweichend siehe § 35; FNA: 700-6 Wirtschaftsverwaltung
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§ 4 Genehmigungsvoraussetzungen



(1) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn

1.
der Betreiber des hochwertigen Erdfernerkundungssystems die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,

2.
die Befehlsfolgen zur

a)
Kommandierung des Orbital- oder Transportsystems,

b)
Steuerung des Sensors oder der Sensoren,

c)
Steuerung der Übermittlung der Daten durch das Orbital- oder Transportsystem an ein Bodensegment des Betreibers oder einer nach § 11 zugelassenen Person und

d)
Steuerung des Verbreitens der Daten unmittelbar durch das Orbital- oder Transportsystem

im Bundesgebiet hergestellt und durch ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüftes und für geeignet erklärtes Verfahren gegen Veränderung durch Dritte geschützt werden,

3.
die Übermittlung der Daten durch das Orbital- oder Transportsystem an ein Bodensegment des Betreibers oder einer nach § 11 zugelassenen Person, die Übermittlung der Daten zwischen verschiedenen Standorten des Bodensegments des Betreibers und die Übermittlung der Daten vom Betreiber an eine nach § 11 zugelassene Person durch ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüftes und für geeignet erklärtes Verfahren gegen unbefugte Kenntnisnahme geschützt sind, und

4.
der Betreiber technische und organisatorische Maßnahmen getroffen hat, die verhindern, dass Unbefugte Zugang zu den Anlagen der Kommandierung des hochwertigen Erdfernerkundungssystems sowie zu den Anlagen zum Empfang, zur Verarbeitung und zur Speicherung der Daten oder Zutritt zu den dafür genutzten Betriebsräumen haben.

(2) Der Betreiber hat Personen, welche Zugang zu den Anlagen der Kommandierung eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems oder zu den Anlagen zum Empfang, zur Verarbeitung und zur Speicherung der Daten solcher Systeme haben, durch die zuständige Behörde einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterziehen zu lassen.

 
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Zitierungen von § 4 SatDSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SatDSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SatDSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 SatDSiG Anzeigepflicht (vom 05.04.2017)
... Transportsystem absetzt oder abzusetzen versucht, sowie 3. Änderungen der nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 getroffenen Maßnahmen unverzüglich schriftlich oder elektronisch ...
§ 24 SatDSiG Zuständigkeit (vom 17.07.2020)
... (2) Zuständig für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach § 4 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 ist das Bundesministerium für Wirtschaft und ...
§ 25 SatDSiG Verfahren (vom 17.07.2020)
... beizufügen. (2) Zur Feststellung der Eignung eines Verfahrens nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie § 12 Absatz 1 Nummer 3 ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
G. v. 20.04.1994 BGBl. I S. 867; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
§ 2 SÜG Betroffener Personenkreis (vom 09.07.2021)
... eine Einrichtung nach § 1 Absatz 5 Satz 1 oder Satz 2 oder b) eine Anlage nach § 4 Absatz 2 oder § 12 Absatz 2 des Satellitendatensicherheitsgesetzes. Die ... 2 zum Schutz der Verschlusssachen, der sicherheitsempfindlichen Stelle oder der Anlagen nach § 4 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 des Satellitendatensicherheitsgesetzes erforderlichen Maßnahmen. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1637
Artikel 2 1. AWGuaÄndG Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes
... einer Meldung" gestrichen. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „ § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 3" durch die Wörter „§ 4 Absatz 1 Nummer 2 und 3" und die Angabe ... 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Abs. 1 Nr. 2 und 3" durch die Wörter „ § 4 Absatz 1 Nummer 2 und 3" und die Angabe „§ 12 Abs. 1 Nr. 3" durch die Wörter „§ ...

Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2274
Artikel 4 VerfSchRAnpG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
... eine Einrichtung nach § 1 Absatz 5 Satz 1 oder Satz 2 oder b) eine Anlage nach § 4 Absatz 2 oder § 12 Absatz 2 des Satellitendatensicherheitsgesetzes. Die Entscheidung nach ... 2 zum Schutz der Verschlusssachen, der sicherheitsempfindlichen Stelle oder der Anlagen nach § 4 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 des Satellitendatensicherheitsgesetzes erforderlichen ...