(1) Der Betreiber eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems ist verpflichtet,
- 1.
- die Befehlsfolgen zur Kommandierung des Orbital- oder Transportsystems,
- 2.
- die Befehlsfolgen zur Steuerung des Sensors oder der Sensoren,
- 3.
- Angaben zu Verschlüsselungsverfahren, verwendeten Schlüsseln und Schlüsselmanagement und
- 4.
- den Zeitpunkt und den Weg der Befehlsfolgen
aufzuzeichnen.
(2) Die Aufzeichnungen nach Absatz 1 sind mindestens fünf Jahre nach Ausführung der jeweiligen Befehlsfolge aufzubewahren und zur Einsichtnahme durch die zuständige Behörde bereitzuhalten.
§ 28 SatDSiG Ordnungswidrigkeiten (vom 17.07.2020) ... in der vorgeschriebenen Weise auf dessen Sensitivität prüft, 7. entgegen § 5 Abs. 1 oder § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht ... nicht, nicht richtig oder nicht vollständig fertigt oder diese Aufzeichnungen nach § 5 Abs. 2 oder § 18 Abs. 2 nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt oder 8. ...