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§ 11 - Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG)

G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2590 (Nr. 58); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771
Geltung ab 01.12.2007, abweichend siehe § 35; FNA: 700-6 Wirtschaftsverwaltung
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§ 11 Zulassung



(1) Ein Datenanbieter, der Daten verbreiten will, bedarf der Zulassung.

(2) Nachträgliche Änderungen der Zulassung sind zulässig, wenn dies erforderlich ist, um die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen im Falle nachträglich eingetretener Tatsachen oder einer geänderten Rechtsvorschrift sicherzustellen.



 

Zitierungen von § 11 SatDSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 SatDSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SatDSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 SatDSiG Genehmigungsvoraussetzungen
... durch das Orbital- oder Transportsystem an ein Bodensegment des Betreibers oder einer nach § 11 zugelassenen Person und d) Steuerung des Verbreitens der Daten unmittelbar durch das ... durch das Orbital- oder Transportsystem an ein Bodensegment des Betreibers oder einer nach § 11 zugelassenen Person, die Übermittlung der Daten zwischen verschiedenen Standorten des ... Bodensegments des Betreibers und die Übermittlung der Daten vom Betreiber an eine nach § 11 zugelassene Person durch ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ...
§ 6 SatDSiG Anzeigepflicht (vom 05.04.2017)
... Behörde unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen, an welche nach § 11 zugelassenen Personen er Daten übermittelt.  ...
§ 9 SatDSiG Maßnahmen der zuständigen Behörde
... vorübergehend die Übermittlung von Daten an ein Bodensegment oder an eine nach § 11 zugelassene Person untersagen oder 2. anordnen, den Betrieb ganz oder teilweise auf ...
§ 22 SatDSiG Verpflichtung des Betreibers
... Erdfernerkundungssystems, bedarf dieser zum Verbreiten dieser Daten keiner Zulassung nach § 11 ...
§ 25 SatDSiG Verfahren (vom 17.07.2020)
... Eine Genehmigung nach § 3 Abs. 1, eine Zulassung nach § 11 Absatz 1 und eine Erlaubnis nach § 10 Satz 1 setzen jeweils einen schriftlichen Antrag voraus. ...
§ 28 SatDSiG Ordnungswidrigkeiten (vom 17.07.2020)
... Anordnung nach § 9 Abs. 1, 2 oder § 16 zuwiderhandelt, 5. ohne Zulassung nach § 11 Abs. 1 Daten verbreitet, 6. entgegen § 17 Abs. 1 in Verbindung mit den Bestimmungen einer ...
 
Zitat in folgenden Normen

BAFA Besondere Gebührenverordnung (BAFABGebV)
V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4317
Anlage BAFABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... 10 SatDSiG 18.305 4 Zulassung als Datenanbieter nach § 11 SatDSiG   4.1 Neuzulassung nach § 11 Absatz 1 SatDSiG ... nach § 11 SatDSiG   4.1 Neuzulassung nach § 11 Absatz 1 SatDSiG 24.377 4.2 Änderung einer bestehenden Zulassung auf ... 4.2 Änderung einer bestehenden Zulassung auf Antrag nach § 11 Absatz 1 SatDSiG 1.220 bis 12.203 5 Erlaubnis nach § 19 Absatz 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1637
Artikel 2 1. AWGuaÄndG Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes
... a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „ § 11 Abs. 1" durch die Angabe „§ 11 Absatz 1" und die Angabe „§ 10 Abs. ... aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 11 Abs. 1" durch die Angabe „ § 11 Absatz 1" und die Angabe „§ 10 Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gebührenverordnung zum Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiGebV)
V. v. 16.06.2010 BGBl. I S. 807; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 57 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage SatDSiGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis
... als Datenanbieter 4.1 Neuzulassung § 11 Abs. 1 SatDSiG 17.700 4.2 Änderung einer bestehenden ... einer bestehenden Zulassung auf Antrag § 11 Abs. 1 SatDSiG 890 bis 8.850 5 Erlaubnis nach § 19 SatDSiG ...