(1) Ein Datenanbieter, der Daten verbreiten will, bedarf der Zulassung.
(2) Nachträgliche Änderungen der Zulassung sind zulässig, wenn dies erforderlich ist, um die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen im Falle nachträglich eingetretener Tatsachen oder einer geänderten Rechtsvorschrift sicherzustellen.
§ 4 SatDSiG Genehmigungsvoraussetzungen ... durch das Orbital- oder Transportsystem an ein Bodensegment des Betreibers oder einer nach § 11 zugelassenen Person und d) Steuerung des Verbreitens der Daten unmittelbar durch das ... durch das Orbital- oder Transportsystem an ein Bodensegment des Betreibers oder einer nach § 11 zugelassenen Person, die Übermittlung der Daten zwischen verschiedenen Standorten des ... Bodensegments des Betreibers und die Übermittlung der Daten vom Betreiber an eine nach § 11 zugelassene Person durch ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ...
§ 28 SatDSiG Ordnungswidrigkeiten (vom 17.07.2020) ... Anordnung nach § 9 Abs. 1, 2 oder § 16 zuwiderhandelt, 5. ohne Zulassung nach § 11 Abs. 1 Daten verbreitet, 6. entgegen § 17 Abs. 1 in Verbindung mit den Bestimmungen einer ...
V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4317
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1637
V. v. 16.06.2010 BGBl. I S. 807; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 57 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182