Artikel 7 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz
G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346
Artikel 2 DRKVÄndG Folgeänderungen ... Justiz vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614) wird wie folgt geändert: 1. Artikel 7 wird aufgehoben. 2. In Artikel 80 Abs. 2 wird die Angabe 7," ...
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