Artikel 11 - Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346
Geltung ab 30.11.2007, abweichend siehe Artikel 80
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Artikel 11 Aufhebung des Gesetzes über die Presse



(2250-1)

Das Gesetz über die Presse vom 7. Mai 1874 (RGBl. S. 65; BGBl. III 2250-1) wird als Bundesrecht aufgehoben.



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