Artikel 24 - Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346
Geltung ab 30.11.2007, abweichend siehe Artikel 80
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Artikel 24 Aufhebung des Gesetzes über die Angemessenheit von Entgelten beim Übergang in das Vergleichsmietensystem


Artikel 24 ändert mWv. 30. November 2007 MÜG

(402-12-9)

Das Gesetz über die Angemessenheit von Entgelten beim Übergang in das Vergleichsmietensystem vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 748, 749), zuletzt geändert durch Artikel 10 Nr. 3 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird aufgehoben.



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