(4103-1)
Das
Binnenschifffahrtsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4103-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel
5 des Gesetzes vom
12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1461), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 131 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Angabe § 8 Abs. 4 und" durch das Wort die" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter Durch die Landesregierungen kann bestimmt werden" durch die Wörter Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen" ersetzt.
- 2.
- § 133 wird aufgehoben.
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585