§ 16 - Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Artikel 1 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.2008; FNA: 7632-6 Versicherungsvertragsrecht
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§ 16 Insolvenz des Versicherers


§ 16 wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) Wird über das Vermögen des Versicherers das Insolvenzverfahren eröffnet, endet das Versicherungsverhältnis mit Ablauf eines Monats seit der Eröffnung; bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es der Insolvenzmasse gegenüber wirksam.

(2) Die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes über die Wirkungen der Insolvenzeröffnung bleiben unberührt.

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Zitierungen von § 16 VVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 VVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 VVG Vorzeitige Vertragsbeendigung
... Geschäftsgebühr verlangen. (2) Endet das Versicherungsverhältnis nach § 16 , kann der Versicherungsnehmer den auf die Zeit nach der Beendigung des ...
§ 117 VVG Leistungspflicht gegenüber Dritten (vom 18.12.2007)
... das Insolvenzverfahren eröffnet, endet das Versicherungsverhältnis abweichend von § 16 erst mit dem Ablauf eines Monats, nachdem der Insolvenzverwalter diesen Umstand der hierfür ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
Artikel 11 VVRG
... 205 Abs. 1" ersetzt. e) In Satz 4 Nr. 2 werden die Wörter „(§ 16 in Verbindung mit § 178k des Versicherungsvertragsgesetzes)" gestrichen. (3) ...

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 44 GKV-WSG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (vom 01.07.2008)
... vorsätzlichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückgetreten ist (§ 16 in Verbindung mit § 178k des Versicherungsvertragsgesetzes). (1c) Der Beitrag ...


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