Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See (GGVSeeNB k.a.Abk.)

B. v. 03.12.2007 BGBl. I S. 2815 (Nr. 62); Geltung ab 13.12.2007
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 13. Dezember 2007 GGVSee § 9

Auf Grund des Artikels 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See vom 3. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2813) wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgutverordnung See in der ab dem 13. Dezember 2007 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 6. Januar 2006 (BGBl. I S. 138),

2.
den am 8. November 2006 in Kraft getretenen Artikel 518 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) und

3.
die nach ihrem Artikel 3 teils mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft getretene, teils am 13. Dezember 2007 in Kraft tretende eingangs genannte Verordnung.

Die Rechtsvorschriften wurden erlassen auf Grund

zu 2. des § 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und der Organisationserlasse vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288), vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127), vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206) und vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) sowie des Kabinettbeschlusses betreffend die Einführung der sächlichen Bezeichnungsform für die Bundesministerien vom 20. Januar 1993 (GMBl S. 46),

zu 3. des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 und 5 sowie § 7a, des § 5 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 und des § 5 Abs. 5 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1998 (BGBl. I S. 3114), von denen § 3 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 2 und 5 und § 7a zuletzt durch Artikel 294 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, nach Anhörung der in § 7a des Gefahrgutbeförderungsgesetzes genannten Verbände, Sicherheitsbehörden und -organisationen.




(konsolidierte Fassung inklusive Historie siehe Gefahrgutverordnung See - GGVSee)



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