Zitat in folgenden NormenEinführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)
Artikel 2 G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840, 2846; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
§ 4 RDGEG Vergütung (vom 01.10.2021) ... registrierten Erlaubnisinhaber mit Ausnahme der Frachtprüferinnen und Frachtprüfer gilt § 13d des Rechtsdienstleistungsgesetzes entsprechend. (2) Für die Erstattungsfähigkeit der Vergütung von ... Für die Erstattungsfähigkeit der Vergütung von Kammerrechtsbeiständen gilt § 13d Absatz 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3415
Artikel 3 RDMaÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Angaben zu den §§ 13a bis 13e werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 13a Darlegungs- und ... Inkassodienstleistungen und Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht § 13d Vergütung der Rentenberater § 13e Erstattungsfähigkeit der Kosten von ... 9. Die bisherigen §§ 13b und 13c werden aufgehoben. 10. Nach § 13d werden die folgenden §§ 13e bis 13g eingefügt: „§ 13e ...
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3320
Artikel 1 InkaRÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ... § 13c Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern § 13d Vergütung der Rentenberater § 13e Aufsichtsmaßnahmen". ... 6. Nach § 13 werden die folgenden §§ 13a bis 13d eingefügt: „§ 13a Darlegungs- und Informationspflichten bei ... und das Bestreiten Anlass für die Beauftragung eines Rechtsanwalts gegeben hat. § 13d Vergütung der Rentenberater (1) Für die Vergütung der Rentenberater ...
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